Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 17.07.2022 Alex Clodo

Haftungsfragen beim Spaziergang am Meer

Endlich können die Deutschen wieder ans Meer. Keine Corona Auflagen, keine Einschränkungen mehr und weltweit wieder Reisen. Ein Spaziergang mit der Liebsten am Meer, dazu ein Sonnenuntergang und warme Temperaturen. Was will man mehr? Aber was, wenn es auf dem Weg zum Meer auf einer Holztreppe rutschig wird? Wer übernimmt die Haftung und welche Folgen drohen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieser Beitrag!

Frau stürzt auf Holztreppe am Meer

Wie sah der Sachverhalt aus? Eine Frau stürzte auf dem Weg zum Strand an der Nordsee. Die Dame betrat eine Treppenanlage und diese führte ins Watt bzw. in die Nordsee und war in der Mitte mit einem doppelten Handlauf und einem Mittelpodest ausgestattet. Während dem Betreten stürzte die Frau, als sie auf die erste Stufe im Wasser getreten ist. Dadurch zog sie sich einen Trümmerbruch am Oberschenkel zu und musste deshalb operiert werden. Bei den Ermittlungen gab die Frau an, dass sie nur deshalb gestürzt sei, weil das Material der Stufen zu glatt gewesen sei und erhebliche Moos- und Materialablagerungen hätten zudem zur Glätte geführt. Aufgrund ihrer Verletzung klagte sie. Mit Erfolg?

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Haftungsfragen beim Spaziergang am Meer erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Verkehrssicherungspflicht wurde genügend eingehalten

Wie entschied das Gericht? Das Gericht lehnte die Klage ab. Durch einen Hinweis des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig, nahm die Frau das Rechtsmittel zurück, da die Berufung laut Gericht keine Aussicht auf Erfolg habe. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht allen denkbaren Gefahren vorbeugen muss. Der Verkehrssicherungspflichtige hat nur dafür zu sorgen, dass keine Gefahren bestehen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und die vom Benutzer nicht vorhersehbar oder ohne weiteres erkennbar sind.

Weiterhin führte das Gericht an, dass Betontreppen an Badestellen schon innerhalb einer einzigen Tide durch Ablagerungen rutschig werden können. Diese Treppen haben daher im Regelfall einen Handlauf zum Festhalten. Deshalb sei für die Gäste auch offensichtlich, dass mit typischen Gefahren des Meeresstrandes zu rechnen sei. Durch das Meer besteht aber auch eine Sturzgefahr wegen Schafskot, Treibgut, Wellen, Meerestieren und Strömungen. Daher müssen die Badegäste die Treppen vorsichtig benutzen und sich am Handlauf festhalten. Weiterhin muss die Treppe nicht mit zusätzlichen Sicherungen gegen ein mögliches Ausrutschen versehen werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kein Impfzertifikat für “Sputnik V-Geimpfte”?

Kündigung wegen Weigerung des Tragens einer Maske

Quellen:

OLG Schleswig, Beschluss vom 2.6.2021, Az.: 11 U 31/21

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€