Rechtsnews 24.08.2007 Christian Schebitz

„GEZ-Gebühr“ existiert nicht – akademie.de abgemahnt

Schon in den letzten Tagen erfuhr man in der Blogsphäre, dass die GEZ das Internetportal akademie.de abgemahnt hat. Hintergrund war unter anderem die Benutzung bestimmter Begriffe wie „GEZ-Gebühren“ oder „GEZ-Fahnder“. Dabei handle es sich, so heißt es in dem auf akademie.de veröffentlichten Abmahnung durch die GEZ , um „nicht existente Begriffe, die offenbar nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“. Auf dem Portal von akademie.de wurden zahlreiche Infotexte rund um die „gesetzliche Rundfunkgebühren“ bereitgestellt. Diese wurden bereits entfernt. Neben der Verwendung der „falschen“ Begriffe bemängelt die GEZ die falsche Wiedergabe von Sachverhalten bei angeblichen Fehlverhalten der GEZ, wie auf Spiegel Online berichtet. In der Blogsphäre zeigt man unterdessen Unverständnis für das Vorgehen der GEZ. Viele Blogs verweisen darauf – wie auch Spiegel Online – dass die bemängelten Begriffe nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei öffentlich-rechtlichen Medien gebräuchlich sind. RA Udo Vetter schreibt im lawblog schreibt:

„Nicht nur lächerlich, sondern unerträglich wird die Abmahnaktion aber, wenn man bedenkt, dass hinter der GEZ die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen. Was sind deren höchste Güter: die Presse- und Meinungsfreiheit.Hoffentlich merken die Intendanten was.“

RA Carsten R. Hoenig (kanzlei hoenig info) meint:

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Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Ich frage mich, welcher Teufel die Leute bei der Gebühreneinzugszentrale geritten hat, damit die auf so ein schmales Brett kommen. Man schaue sich nur das hier einmal an und urteile selbst über die “Rundfunk- und-nun-auch-Abmahn-Gebühren-Eintreiber”: “GEZ GEBÜHREN” bei der GEZ, “GEZ-Gebühr(en)” beim MDR sowie hier und hier beim WDR. Hallo?! Negatives Image? Geht’s noch??

 Thomas Klotz vom RA-Blog:

Statt der bisher verbreiteten Begriffe wünscht die GEZ Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun bitteschön die Verwendung des korrekten Amtsstubenslangs.

Ich schaue mal gerade, ob es neuerdings ein Beamtendeutschverwendungsverpflichtungsgesetz (BeamtDVwVpflG) gibt. Ach Moment, ich muss erst Erbsen zählen.

Akademie.de beseitigte zwar die strittigen Infotexte, will sich aber weiterhin nicht verbieten lassen die angemahnten Begriffe zu benutzen. Ein von der GEZ gesetztes Ultimatum ist unterdessen verstrichen. Wir werden weiter darüber berichten. Quellen und Links:

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