Immer mehr Menschen versuchen, ihr Eigentum vor Sachbeschädigung oder Einbruch zu schützen, indem sie ihren Wohnbereich per Video überwachen lassen.
Rechtsanwalt Joachim Tschuck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt sagt hierzu in einer neuen Expertenmeinung: „Ohne Zustimmung des Betroffenen dürfte die Installation von elektrotechnischen Überwachungsanlagen an den Rechten Dritter (Besucher, Nachbarn, Passanten etc.) scheitern, weil die Bewohner und Eigentümer eines Hauses über diese Rechte anderer nicht verfügen können.“
- Expertenmeinung -„Videoüberwachung von Wohnimmobilien„
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