Immer mehr Menschen versuchen, ihr Eigentum vor Sachbeschädigung oder Einbruch zu schützen, indem sie ihren Wohnbereich per Video überwachen lassen.
Rechtsanwalt Joachim Tschuck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt sagt hierzu in einer neuen Expertenmeinung: „Ohne Zustimmung des Betroffenen dürfte die Installation von elektrotechnischen Überwachungsanlagen an den Rechten Dritter (Besucher, Nachbarn, Passanten etc.) scheitern, weil die Bewohner und Eigentümer eines Hauses über diese Rechte anderer nicht verfügen können.“
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Expertenmeinung – Überwachungsanlagen in Wohnimmobilien erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Expertenmeinung -„Videoüberwachung von Wohnimmobilien„
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.