Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 26.03.2008 akerth

BGH: Fristlose Kündigung bei Schimmel

Mieter dürfen unter Umständen bei einem Schimmelfund fristlos kündigen. Jedoch müssen sie dem Vermieter vorher eine Frist zur Beseitigung des Pilzes setzen. (Az. VIII ZR 182/06.)

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mieter, der, nachdem er an mehreren Wänden Schimmel entdeckt hatte, fristlos kündigte, auszog und die Mietzahlungen einstellte. Als Grund gab er das Asthma-Leiden seiner Mitbewohnerin an, welches sich durch den Pilzbefall verschlimmert habe. Der Vermieter verlangte die ausstehende Miete bis zum Ende der Vertragslaufzeit- und bekam Recht. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mieter erst dann kündigen dürfen, wenn der Vermieter zuvor eine ausreichende Gelegenheit gehabt hatte, den Mangel zu beheben. Das gilt auch dann, wenn der Schimmel die Gesundheit des Mieters gefährdet. Quellen:

Kostenlose Erst­einschätzung zu
BGH: Fristlose Kündigung bei Schimmel erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Szon.de – „Kündigen wegen Schimmel: Vermieter hat Recht auf Reparatur”

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€