Rechtsnews 13.06.2008 akerth

BGH: Eigenmächtige Mängelbeseitigung aus eigener Tasche zahlen

Eine eigenmächtige Reparatur der Heizung ist nicht erlaubt, auch wenn im Vertrag eine Klausel „Heizung muss dringend kontrolliert werden.“ verzeichnet ist. Zu diesem Schluss kam der Bundesgesetzhof bei der Urteilsverkündung. (BGH, Urteil v. 16.1.2008, VIII ZR 222/06 ) Karlsruhe: Die Mieterin hatte eine Heizung eigenmächtig reparieren lassen, ohne dazu aufgefordert gewesen zu sein. Die Klausel im Mietvertrag hätte sie, laut den Richtern, höchstens zu einer Kontrolle der Heizung nicht jedoch zu einer Mängelbeseitigung ermächtigt, da in ihrem Fall keine Notmaßnahme nötig gewesen sei. Demnach kann sie die Kosten für die eigenmächtige Mängelbeseitigung nicht geltend machen. Dem Vermieter muss grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel selbst zu beseitigen, die Mietsache darauf zu überprüfen, ob überhaupt ein Mangel besteht, auf welche Ursache er beruht, bzw. auch Beweise zu sichern. Andernfalls würde er vor „vollendete Tatsachen“ gestellt.

Quellen: • Haufe.de – „Mietrecht: Kein Kostenersatz bei eigenmächtiger Mängelbeseitigung“ • Pressestelle BGH – „Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung“

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