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Rechtsnews 13.10.2015 Christian Schebitz

Anschlag auf Flüchtlingsheim – Mordanklage

Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland steigt und damit auch
in einigen Fällen die Angst und der Hass von Einzelpersonen, die sich in
gewaltsamen Taten entladen. So hatten Ende letzten Jahres zwei junge Männer
nachts einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim verübt. Da die selbst
gebauten Molotowcocktails bereits an der Hauswand erloschen, wurde niemand
verletzt. Die Täter sehen sich jetzt mit einer Anklage wegen Mordes
konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft betonte dabei, dass sich zum Tatzeitpunkt
mehrere Familien in dem Gebäude befanden. Somit hätten die Täter den Tod der
schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen.

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Weitere Anschläge auf Flüchtlingsheime

In einem anderen Fall hatte ein Feuerwehrmann einen Brand in
einem Mehrfamilienhaus gelegt, in dem mehrere Flüchtlinge untergekommen waren. Auch
dabei wurde niemand verletzt, der Täter wurde inzwischen freigelassen. Da man
ihm keine politischen, sondern nur persönliche Motive nachweisen konnte und der
Brand auf dem Dachboden gelegt wurde, muss er statt einer Anklage wegen
versuchten Mordes nur mit einer Anklage wegen Brandstiftung rechnen. Zusätzlich
wurde der junge Mann von seinem Dienst suspendiert. Es fanden jedoch auch weitere
Vorkommnisse statt: So wurde ein Haus angezündet, das in Kürze als Flüchtlingsunterkunft
dienen sollte. Ebenso warfen Unbekannte Rauchkerzen auf eine
Flüchtlingsunterkunft. Auch fremdenfeindliche Schriftzüge fanden sich an einigen
Gebäuden.

Welche Strafe gibt es für Angriffe auf Flüchtlingsheime?

Die Anklage wegen Mordes könnte wegweisend sein, da gerade
bei Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte die meisten Urteile eher mild
ausfallen. Zusätzlich wird in den meisten Fällen überprüft, ob die Beweggründe
des Täters politischer oder persönlicher Natur waren. Bei rechtsradikalem
Gedankengut fallen die Strafen erheblich stärker aus. 

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