Rechtsnews 30.09.2015 Katharina Gärtner

Flüchtlingskrise: Änderungen im Asylrecht beschlossen

Sachleistungen statt Bargeld, schnelle Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen,
bessere Integration durch Sprachkurse und frühere Arbeitserlaubnis – diese
Änderungen sieht das neue Gesetzespaket der Regierung vor. Das neue Asylrecht,
das gestern in einer Kabinettssitzung verabschiedet wurde, soll bereits ab 1.
November in Kraft treten.

Auf den Weg gebracht wurde das Paket auf dem Bund-Länder-Gipfel im
Kanzleramt.  Nach dem Kabinett müssen nun
noch der Bundestag, das Parlament und die Länderkammer über die Änderungen
beraten.

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Neue Finanzverteilung für Versorgung von Asylbewerbern

Der Bund will seine Hilfe noch für das laufende Jahr auf
zwei Milliarden Euro verdoppeln. Bisher musste ein Großteil der Kosten für die Flüchtlingshilfe von den Ländern und
Kommunen getragen werden. Nun will sich der Bund an den anfallenden Kosten,
etwa für die Verpflegung, Unterbringung und medizinische Versorgung von
Flüchtlingen, stärken beteiligen. Außerdem ist vorgesehen, mehr in den sozialen Wohnungsbau zu investieren.

Ab kommendem Jahr sollen die Länder zudem eine monatliche Pauschale
von 670 Euro pro Flüchtling erhalten. Vorab werden für 2016 außerdem rund 2,7
Milliarden Euro zu Verfügung gestellt. Der Bund geht dabei von 800.000 Flüchtlingen
pro Jahr und einer fünfmonatigen Verfahrensdauer aus. Erhöhen sich diese Werte,
fallen jedoch mehr Kosten an.

Taschengeld für Flüchtlinge wird durch
Sachleistungen ersetzt

Bargeldzahlungen in Erstaufnahmeeinrichtungen
sollen künftig größtenteils durch Sachleistungen ersetzt werden.  Kritiker bemängeln unter anderem, dass dies
mit einem extremen Verwaltungsaufwand verbunden sei.

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass Personen, deren
Asylantrag abgelehnt wurde und die der Ausreisepflicht
nicht nachkommen, die Leistungen gekürzt werden und sie bis zur Ausreise
beziehungsweise Abschiebung nur noch
das Notwendigste erhalten.

Schnelle Integration der Asylbewerber in
die Gesellschaft

Für eine schnelle Eingliederung in die Gesellschaft sollen nicht
nur bereits anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Personen mit guter
Bleibeperspektive an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen. Auch über einen
schnelleren Einstieg in die Arbeitswelt sollen Flüchtlinge besser integriert
werden. Fachkräfte, die aus unsicheren Herkunftsländern kommen, dürfen deswegen
bereits nach drei Monaten als Leiharbeiter arbeiten. für unqualifizierte
Personen ist dies erst nach 15 Monaten erlaubt.

Wie funktioniert das schnellere Abschiebungsverfahren?

Asylbewerber, die kaum Aussichten darauf haben, in
Deutschland bleiben zu dürfen, sollen schneller abgeschoben werden. Betroffen sind
davon vor allem Personen, die nicht politisch verfolgt werden oder die aus
Ländern kommen, in denen kein Krieg herrscht. Reisen sie nicht freiwillig aus,
wird der Abschiebetermin vorher nicht mehr angekündigt, um so ein mögliches Untertauchen
zu verhindern.

Um die Asylverfahren zu beschleunigen wurden neben
Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Serbien drei weitere Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer eingestuft, nämlich Albanien,
Montenegro und Kosovo. Die Schutzquote für Personen aus diesen Ländern tendiert
gegen Null.

Kritik am neuen
Asylrecht

Neben der Umwandlung von Geldleistungen in Sachleistungen
wird am neuen Maßnahmenpaket bemängelt, dass Asylverfahren schneller bearbeitet
werden könnten, wenn man sich auf die klar unsicheren Herkunftsländer
konzentrieren würde, statt nur auf beschleunigte Verfahren für Menschen aus sicheren
Herkunftsländern.

Zur Debatte steht außerdem der Umgang mit dem Mindestlohn. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang
über eine Ausnahmeregelung für Flüchtlinge, um diese leichter in Arbeit bringen
zu können. Weiterhin gibt es Überlegungen, Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern
bereits an der Grenze abzuweisen. 

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