Rechtsnews 11.11.2015 Christian R.

Verwirrung um das Dublin-III-Verfahren

Die Verwirrungen in der deutschen Asylpolitik sind um eine
weitere Facette bereichert worden: Wie heute bekannt wurde, wurde das
zwischenzeitlich für Asylbewerber aus Syrien ausgesetzte Dublin-III-Verfahren
wieder in Kraft gesetzt. Übereinstimmend wird von mehreren Medien berichtet,
dass das Bundesinnenministerium wohl schon seit dem 21. Oktober das Verfahren
wieder zur Anwendung bringt.

Das Dublin-III-Abkommen – einfach erklärt

Das Dublin-III-Verfahren soll die Frage beantworten, in
welchem Land eine Person ein Asylverfahren bekommt, nachdem sie in einem Land
der Europäischen Union einen Antrag auf Asyl gestellt hat. Der wichtigste Grundsatz
des Dublin-Verfahrens ist, dass ein Asylbewerber nur in demjenigen EU-Mitgliedsstaat
ein Asylverfahren bekommen kann, in welchen er zuerst eingereist ist. Da eine
Einreise in die EU in aller Regel über die südlichen bzw. südöstlichen
Mitgliedsstaaten erfolgt, müssen dort die Asylverfahren abgewickelt werden.
Vielfach wollen Asylbewerber jedoch nicht in Griechenland oder Italien bleiben
und versuchen stattdessen, nach Nordeuropa, insbesondere nach Deutschland oder
Skandinavien weiterzureisen. Im Zuge der massiven Zunahme der
Asylbewerberzahlen hatte das Bundesinnenministerium vor einiger Zeit verkündet,
das Dublin-Verfahren, bei Asylbewerbern aus Syrien nicht mehr anzuwenden, die
Menschen also nicht wie eigentlich vorgesehen in die EU-Mitgliedsstaaten
zurückzuschicken, in die sie zuerst eingereist sind.

Wieso soll das Dublin-III-Verfahren wieder in Kraft gesetzt werden?

Die nun bekannt gewordene Entscheidung, Dublin-III wieder
bei Asylbewerbern aus Syrien anzuwenden, die nicht über Griechenland in die EU eingereist sind, stellt eine Kehrtwende des
Innenministeriums dar. Das Bundesinnenministerium steht aktuell unter der
Führung des CDU-Innenministers Thomas de Maizière. Der Koalitionspartner der
CDU, die SPD, war nach eigenen Angaben nicht über den jetzt bekannt gewordenen
Schritt des Innenministeriums informiert. Aydan Özoguz, Migratonsbeauftragte
der Bundesregierung von der SPD, sagte hierzu: „Es kann nicht sein, dass
der Bundesinnenminister statt für Ordnung zu sorgen, die Abläufe fast täglich
chaotisiert“. Auch die Oppositionsparteien Bündnis90/Die Grünen und
Die Linke reagierten ablehnend auf die Wiederinkraftsetzung des
Dublin-III-Verfahrens.

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Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-syrien-dublin-verfahren-101.html

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