Rechtsnews 18.01.2016 Theresa Smit

Was ist der neue Flüchtlingsausweis?

Wie kann man das Asylverfahren schneller und effizienter
gestalten? Die Bundesregierung hat sich mit dieser Frage befasst und ein Gesetz
für einen einheitlichen Flüchtlingsausweis beschlossen. Welche Änderungen
bringt dieser Entschluss mit sich?

Welche Gründe gibt es
für einen Flüchtlingsausweis?

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Die große Anzahl von Asylbewerbern stellt die deutschen Behörden
vor einige Probleme. Gerade bei der Registrierung und Durchführung der
Asylverfahren kommt es zu Verzögerungen, sodass Wartezeiten von einem halben
Jahr keine Seltenheit sind. Dadurch wird die Integration der zugelassenen Asylanten
in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt erschwert. Ebenso kann es aufgrund
einer fehlenden gesamtdeutschen Datenbank zu Mehrfachregistrierungen oder Identitätstäuschungen
kommen. Um gegen diese Missstände vorzugehen, hat der Bundestag für das neue
Datenaustauschverbesserungsgesetz gestimmt, im Rahmen dessen eine Änderung des Gesetzes
über das Ausländerzentralregister (AZRG)
sowie des Aufenthaltsgesetzes geplant
ist. Dadurch soll es möglich werden, die Anzahl der nicht registrierten
Asylsuchenden zu senken, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Verteilung
auf die einzelnen Bundesländer zu vereinfachen.

Was ist das
Datenaustauschverbesserungsgesetz?

Ein zentraler Punkt des neuen Datenaustauschverbesserungsgesetzes
ist die Einrichtung einer Kerndatenbank, in die alle Daten über einen
Flüchtling eingegeben werden. Diese Datenbank soll von allen zuständigen
Behörden eingesehen und bearbeitet werden können. Geplant ist neben der Eintragung
der persönlichen Daten auch die Einbettung von Fingerabdrücken und
Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und zu Impfungen. Für eine
schnellere Arbeitsvermittlung soll die Datenbank auch Auskunft über die
beruflichen Qualifikationen des Asylbewerbers geben. Die Daten werden nicht
erst bei der Antragsstellung, sondern bereits bei dem Erstkontakt der Flüchtlinge mit den Behörden eingetragen. Um dabei doppelte Registrierungen zu verhindern,
soll die Abfrage einer sogenannten Fast-ID über die Fingerabdrücke ermöglicht
werden. Zusätzlich zu den digitalen Informationen ist geplant, dass jeder
Flüchtling einen Ausweis in Papierform erhält. Der Besitz eines
Flüchtlingsausweises soll dabei die Grundlage für den Beginn eines
Asylverfahrens sowie den Erhalt von Leistungen sein. Geplant ist eine
Gültigkeit von sechs Monaten, die im Anschluss daran noch einmal um drei Monate
verlängert werden kann.

Wann kommt der neue
Flüchtlingsausweis?

Der Gesetzesentwurf wurde in schnellstmöglicher Form
bearbeitet und im Bundestag diskutiert. Die Oppositionsfraktionen beteiligten
sich nicht an der Abstimmung, da sie den mangelnden Schutz der umfangreichen
Datenspeicherungen kritisierten. Dennoch soll das Gesetz ab Februar in Kraft
treten. Ab Mitte Februar ist die Ausgabe der ersten Ausweise innerhalb einer
Testphase geplant, bereits Mitte des Jahres soll jeder Flüchtling registriert
sein. Vor eine besondere Herausforderung wird die Regierung dabei durch die
Bereitstellung einer passenden Datenbank gestellt. Je nachdem, wie schnell die
Programmierung erfolgt, könnten sich die Fristen nach hinten verschieben. Es
bleibt abzuwarten, ob der Zeitplan eingehalten werden kann, Fakt ist jedoch,
dass der neue Ausweis gerade durch die Nutzung einer Fast-ID das Leben vieler
Flüchtlinge in Deutschland vereinfachen könnte.

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12/2015-12-09-datenaustauschverbesserungsgesetz-fluechtlingsausweis.html

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