Rechtsnews 01.09.2023 Christian R.

Änderungen E-Auto-Förderung nur noch für Privatwagen zum 01.09.2023

Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung von Elektroautos in Deutschland nur noch für Privatpersonen möglich sein. Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 beschlossen, diese Änderung zur stärkeren Ausrichtung der Elektromobilität auf den Klimaschutz einzuführen. Es sind auch einige rechtliche Änderungen damit einhergehend, unter anderem die Anpassung des Elektromobilitätsgesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Damit endet die Förderung für gewerbliche Käufer, die bisher ebenfalls den Umweltbonus beantragen konnten. Technische Begriffe werden bei Erstnennung erläutert.

Der Umweltbonus ist eine finanzielle Unterstützung für den Kauf oder das Leasing von reinen Elektrofahrzeugen mit Batterie oder Brennstoffzelle. Er setzt sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen, die jeweils die Hälfte der Fördersumme ausmachen. Die Höhe der Förderung hängt vom Nettolistenpreis des Basismodells ab.

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Ab dem 1. Januar 2023 gilt folgende Förderhöhe für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge:

  • Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil 4.500 Euro, für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegt die Förderung bei 3.000 Euro. Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von über 65.000 Euro sind nicht mehr förderfähig.
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil für alle förderfähigen Fahrzeuge auf 3000 Euro gesenkt. Der maximale Nettolistenpreis wird auf 45.000 Euro reduziert. Die Förderung ist bis zum Erreichen des Fördervolumens von insgesamt 9 Milliarden Euro oder bis zum 31. Dezember 2025 gültig – je nachdem, was zuerst eintritt.

Die rechtliche Basis für die Förderung von Elektrofahrzeugen bildet die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen„, welche am 9. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Anträge auf Gewährung des Umweltbonus sind online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Die Revision der Förderbedingungen soll die Erreichung des Ziels der Bundesregierung von 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 ermöglichen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor unterstützen.

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