Rechtsnews 16.08.2007 Christian Schebitz

Abmahnung bei Ebay – 4 Wochen machen noch keinen Monat

Die Abmahnwelle hat Ebay erfasst. Laut einem Spiegel Online Bericht ist es bereits branchenüblich, lästige Konkurrenten mit Abmahnungen zu traktieren. Ziel dabei ist es, den Konkurrenten zu benachteiligen. Für den Abmahnenden eine scheinbar lohnende Angelegenheit.

Bei den Abgemahnten handelt es sich nicht nur um professionelle Händler. Auch eine Haushaltsauflösung, die gleich 40 Artikel am Stück einstellt, gelte schnell als gewerblich. Die Gründe, aus denen abgemahnt wird, sind oft Kleinigkeiten, die sich schnell aus der unübersichtlichen Rechtslage ergeben. Dabei handelt es sich oft um Auskunftspflichten, denen gewerbliche Händler nachkommen müssen. Da reiche es schon aus, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Abmahnung bei Ebay – 4 Wochen machen noch keinen Monat erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Mit einer Abmahnung fordert ein scheinbar auf diese Verfahren spezialisierte Anwalt eine Unterlassungserklärung ein. Unterschreibt der Abgemahnte, so muss er die Anwaltskosten tragen, die zwischen 500 und 1000 Euro liegen können. Doch erste Gerichte entschieden, obwohl sachlich berechtigt, gegen die Klienten des „Abmahnanwalts“. So z.B. das Landgericht Heilbronn, das den Ausdruck des Abmahnanwalts ins Spiel brachte. Die Richter beurteilten den Versuch, eine Unterlassung zu erwirken, als „nach den Gesamtumständen rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig“. Widerstand auch aus den Reihen der Anwälte. Eine Freiburger Rechtsanwältin, die Abgemahnte vertrat, reichte Beschwerde bei der Anwaltskammer Berlin gegen den „Abmahnanwalt“ ein. Diese prüft den Fall bereits seit 15 Monaten. Vor diesem Hintergrund erhält die Diskussion um eine Änderung der Rechtslage neuen Zunder. Erst kürzlich berichteten wir über eine Petition, die mit einer Rechtsänderung versucht, die Abmahnwellen zu stoppen. Quellen und Links

Weitere Artikel zum Thema „Ebay“ und „Abmahnung“ bei blog.rechtsanwalt.com

  • 13. August 2007 – Petition gegen Abmahnungskosten – Das Ende der Abmahnwellen?
  • 2. August 2007 – 3,2,1 Knast? – Diebesgut statt Schnäppchen bei Ebay
  • 29. Juni 2007 – So alt und doch so unbekannt (Neuregelung des Widerrufsrechts)

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€