Rechtsnews 21.09.2011 Anna Schön

Keine Umgehung des Fahrverbots in Deutschland

Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, kann nicht mit einem ausländischen Führerschein darüber hinwegtäuschen. Laut des BVerwG ergibt sich unmittelbar aus § 28 IV 1 Nr. 2 und Nr. 4 FeV, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein nicht in Deutschland anerkannt wird, wenn

  • nach Nr. 2 der Betroffene seinen ordentlichen Wohnsitz nachweislich nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte oder
  • nach Nr. 4 dem Betroffenen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde oder ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Kläger erwarben Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik Den Klägern wurde die deutsche Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer durch strafrechtliche Entscheidung entzogen. Daraufhin erwarben sie die tschechische Fahrerlaubnis. In Deutschland gingen die Behörden davon aus, dass die Kläger keine Berechtigung hätten, von der Fahrerlaubnis in Deutschalnd Gebrauch zu machen, sodass sie entsprechende Sperrvermerke in die Führerscheine eintrugen. Die Vorinstanzen wiesen die Klagen gegen die deutschen Fahrerlaubnisbehörden ab. Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück Die Kläger seien nicht berechtigt, in Deutschland von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, da sie gegen die Vorschriften des deutschen und des Unionsrechts handelten. Sie hatten zum Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik, sondern in Deutschland. In einem anderen Fall wurde dem Kläger die tschechische Fahrerlaubnis erteilt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt einer Sperrfrist durch die deutschen Behörden unterlag. Die tschechische Fahrerlaubnis hatte somit von Beginn an keine Gültigkeit in Deutschland.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.2011, Az.: 3 C 25.10

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€