Rechtsnews 06.06.2025 Alex Clodo

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Was Sie wissen müssen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Anlagegüter, die einen bestimmten Anschaffungs- oder Herstellungswert nicht überschreiten. Sie können in der Regel sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Betriebsausgaben abgeschrieben werden, ohne dass eine Abschreibung über die Nutzungsdauer erforderlich ist. Dies vereinfacht die Buchführung und senkt die Steuerlast. Was Sie sonst noch zum Thema der geringwertigen Wirtschaftsgütern wissen müssen und welche Vor- und Nachteile gegeben sind, erfahren Sie hier!

Was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten?

Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Begriffe aus dem Steuerrecht, die den Wert von Wirtschaftsgütern bestimmen, die ein Steuerpflichtiger erworben oder selbst hergestellt hat. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.

Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsguts, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.

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Wie hoch ist die Grenze für GWG?

Die Grenze für GWG wurde zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro netto angehoben. Das bedeutet, dass Anlagegüter, die bis zu diesem Betrag kosten, als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt werden können. Dabei ist der Nettobetrag maßgeblich, also der Preis ohne Umsatzsteuer. Wenn die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, wie zum Beispiel bei Privatkäufen, muss der Bruttobetrag durch 1,19 geteilt werden, um den Nettobetrag zu ermitteln.

Welche Voraussetzungen müssen GWG erfüllen?

Neben dem Wert müssen geringwertige Wirtschaftsgüter noch weitere Voraussetzungen erfüllen, um als solche anerkannt zu werden. Sie müssen:

  • beweglich sein, das heißt, sie dürfen nicht fest mit einem Gebäude oder Grundstück verbunden sein.
  • abnutzbar sein, das heißt, sie müssen sich durch den Gebrauch im Laufe der Zeit abnutzen und an Wert verlieren.
  • selbstständig nutzbar sein, das heißt, sie müssen ohne weitere Bestandteile oder Zubehör ihre Funktion erfüllen können.

Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Büromöbel, Computer, Drucker, Werkzeuge oder Maschinen.

Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter steuerlich behandelt?

Diese geringwertigen Wirtschaftsgüter können in der Regel im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Dies gilt jedoch nur, wenn sie nicht zu einem Sammelposten zusammengefasst werden. Ein Sammelposten ist eine Gruppe von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn viele Wirtschaftsgüter angeschafft werden und die sofortige Abschreibung zu einem hohen Verlust führen würde.

Die Bildung eines Sammelpostens ist freiwillig und muss für alle geringwertigen Posten eines Wirtschaftsjahres erfolgen. Die Grenze für den Sammelposten liegt bei 250 Euro und 1.000 Euro netto pro Anlagegut. Das heißt, alle geringwertigen Wirtschaftsgüter, die mehr als 250 Euro und weniger als 1.000 Euro netto kosten, können zu einem Sammelposten zusammengefasst werden. Die Abschreibung beträgt dann 20 Prozent pro Jahr.

Welche Vor- und Nachteile haben GWG?

Geringwertige Wirtschaftsgüter haben sowohl Vor- als auch Nachteile für Unternehmer. Die Vorteile sind:

  • Sie vereinfachen die Buchführung, da sie nicht in ein Anlageverzeichnis aufgenommen werden müssen.
  • Sie senken die Steuerlast, da sie sofort oder über fünf Jahre als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
  • Sie erhöhen die Liquidität, da sie weniger Kapital binden als langfristige Investitionen.

Die Nachteile sind:

  • Sie erhöhen den Gewinn im Jahr der Anschaffung oder Herstellung, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.
  • Sie verringern den Gewinn in den Folgejahren, was zu einer niedrigeren Steuerersparnis führen kann.
  • Sie können zu einer Fehleinschätzung der Rentabilität führen, da sie den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens verzerren können.

Welche Gesetze regeln die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern?

Die wichtigsten Gesetze, die die Definition und die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern regeln, sind:

  • Das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere die §§ 4 bis 7
  • Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), insbesondere die §§ 6 bis 9
  • Das Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere die §§ 10 bis 15

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