Rechtsnews 01.06.2025 Alex Clodo

Wann liegt Steuerhinterziehung vor?

Ein umfassender rechtlicher Ratgeber für Laien zur Einordnung, Vermeidung und zum Umgang mit Steuerdelikten

Einleitung

Viele Menschen befürchten unbewusst, sich strafbar gemacht zu haben, ohne es zu wollen. Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und voller Fallstricke – und das Wort Steuerhinterziehung ruft sofort unangenehme Assoziationen hervor. Aber: Nicht jede falsche Angabe ist gleich ein Steuerdelikt. Wer aus Unwissenheit, Versehen oder ohne Vorsatz Fehler macht, hat andere rechtliche Folgen zu befürchten als jemand, der gezielt betrügt. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wann Steuerhinterziehung vorliegt, wie Sie sich davor schützen, was im Ernstfall zu tun ist – und welche Hindernisse Sie kennen sollten.

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Was ist Steuerhinterziehung nach deutschem Recht?

Die Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht, sodass Steuern verkürzt oder zu Unrecht nicht gezahlt werden.

Wichtig: Es geht immer um Vorsatz – also darum, dass jemand bewusst und gewollt falsche Angaben macht oder Informationen verschweigt.

Gesetzlich heißt es in § 370 AO: „Wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die zu einer Steuerverkürzung führen, begeht eine Steuerhinterziehung.“

Welche Formen der Steuerhinterziehung gibt es?

  • Aktive Falschangabe: Angaben in der Steuererklärung sind bewusst falsch (z. B. nicht vorhandene Werbungskosten).
  • Unterlassung: Man reicht keine Steuererklärung ein, obwohl man müsste.
  • Verheimlichung: Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Mieteinnahmen, Auslandskonten werden absichtlich nicht angegeben.

Wie unterscheidet sich ein Fehler von einer Steuerhinterziehung?

Der zentrale Unterschied liegt im Vorsatz. Wer z. B. eine Zahl versehentlich falsch eintippt oder eine neue Gesetzesregelung nicht kennt, handelt nicht automatisch strafbar. Dann liegt meist nur eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vor – das ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Verbrechen.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Nach § 370 AO kann Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Besonders schwere Fälle sind zum Beispiel:

  • Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung
  • Hinterziehung von besonders hohen Beträgen (ab ca. 50.000 € laut BGH-Rechtsprechung)
  • Missbrauch der Amtsstellung (z. B. Beamte oder Steuerberater)

Was ist eine Selbstanzeige – und wie schützt sie?

Wer sich selbst beim Finanzamt anzeigt, bevor eine Entdeckung durch die Behörden erfolgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben (§ 371 AO).

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige:

  • Vollständige Offenlegung aller bisher nicht erklärten Tatsachen
  • Keine Teilangaben oder selektive Angaben
  • Nachzahlung aller Steuern inkl. Zinsen
  • Keine laufende Steuerprüfung oder Kenntnis der Ermittlungen

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ab?

  1. Einleitung des Verfahrens durch das Finanzamt oder durch Anzeige
  2. Durchsuchungen und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung (§§ 208 ff. AO)
  3. Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahnder
  4. Strafbefehl oder Anklage bei Gericht

Was sollte man tun, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft?

Ruhe bewahren! Handeln Sie nicht voreilig. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Keine Aussagen ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht.
  2. Dokumente sichern und nicht vernichten.
  3. Sofort Akteneinsicht beantragen (durch einen Anwalt).
  4. Prüfen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist.

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Beispiel 1: Der vergessene Nebenjob

Herr M. arbeitet als Lehrer und verdient nebenbei durch Nachhilfe ca. 400 € monatlich. Er gibt diese Einnahmen bewusst nicht in der Steuererklärung an. Nach einer anonymen Anzeige wird er überprüft – die Nichtangabe war vorsätzlich, eine Steuerhinterziehung liegt vor. Strafmaß: 9.000 € Geldstrafe.

Beispiel 2: Die Auslandskonten

Frau T. besitzt ein Konto in der Schweiz. Die Zinsen daraus werden nicht in ihrer Steuererklärung angegeben. Nach Einführung des automatischen Informationsaustauschs erhält das Finanzamt Kenntnis davon. Es kommt zu einer Hausdurchsuchung. Frau T. reicht verspätet eine Selbstanzeige ein – aber zu spät. Strafmaß: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Beispiel 3: Der Kleinunternehmer

Herr B. betreibt einen Online-Shop und erklärt nur die Einnahmen aus dem Hauptkonto. Die Einnahmen aus PayPal werden „vergessen“. Die Buchführung war lückenhaft, aber kein Vorsatz nachweisbar. Das Verfahren wird wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gegen Zahlung von 3.000 € eingestellt.

Welche typischen Hindernisse gibt es?

Viele Betroffene geraten in Panik, obwohl der Sachverhalt rechtlich noch differenziert zu bewerten ist. Hier eine Übersicht:

Mögliches Hindernis Konsequenz Lösung
Fehlende Belege Nachweisschwierigkeiten Nachträgliche Rekonstruktion mit Kontoauszügen, Buchhaltung etc.
Verjährung unklar Falsche Einschätzung der Strafbarkeit Juristische Prüfung durch Fachanwalt
Angst vor Durchsuchung Panik und unüberlegte Handlungen Ruhe bewahren, Anwalt kontaktieren, nichts vernichten

Was sagt der Advocatus Diaboli?

Nicht jede „harte Auslegung“ der Steuerpflicht ist unberechtigt. Das Recht ist bewusst so formuliert, dass bei hoher krimineller Energie auch drastisch geahndet werden kann. Wer also von sich aus weiß, dass er Geld versteckt oder bewusst Behörden täuscht, handelt eben nicht mehr fahrlässig – sondern kriminell.

Aber: Der Staat ist auch zur Fairness verpflichtet. Die Unschuldsvermutung gilt – bis die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Viele Verfahren scheitern an fehlendem Vorsatz oder können durch eine gut vorbereitete Selbstanzeige abgewendet werden.

Wie geht man konkret vor?

  1. Sammeln Sie alle steuerlich relevanten Unterlagen der letzten 10 Jahre.
  2. Kontaktieren Sie einen Steueranwalt oder Steuerberater mit Erfahrung im Strafrecht.
  3. Analysieren Sie, ob überhaupt ein strafbarer Tatbestand vorliegt – oder nur ein Versäumnis.
  4. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Selbstanzeige.
  5. Im Falle eines laufenden Verfahrens: keine Aussagen ohne rechtliche Beratung!

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