Thomas Kainz, LL.M. (London) - aus Wien, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Thomas Kainz, LL.M. (London)

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) ist Ihr direkter Ansprechpartner in der Kanzlei und betreut Ihr Mandat aus dem Prozessrecht (Zivilprozessrecht, Schiedsverfahren), Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Kapitalanlagenrecht, Zivilrecht (Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Mietrecht und Erbrecht), Arzthaftungsrecht sowie dem Marken- und Immaterialgüterrecht.

Dr. Thomas Kainz ist es ein Anliegen, Ihnen die Angst vor dem Gang zum Rechtsanwalt und vor der Auseinandersetzung mit dem Gericht zu nehmen und Sie Schritt für Schritt in allen Phasen der Beratung und Prozessführung bestmöglich zu begleiten und zu betreuen.

Halbe Sachen gibt es bei dem Rechtsanwalt nicht – engagiert setzt er sich für Ihr Recht ein und kämpft dafür, dass Ihr Mandat zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.

Sie werden von Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch umfassend betreut. Bei Bedarf bietet er Ihnen die Rechtsberatung auch in französischer Sprache an.

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Thomas Kainz, LL.M. (London) - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht 50
  • Arztrecht
  • Bankrecht
  • Privatrecht
  • Prozessrecht (Prozessführung und Gerichtsverfahren)
  • Schadensersatzrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Zivilprozessrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz hat seinen Schwerpunkt insbesondere auf die Prozessführung gelegt. In Zivilverfahren betreut er Sie umfassend, vom ersten Vorgespräch mit dem Mandanten über die Klageerhebung bis hin zur richterlichen Entscheidung und durch ein allfälliges Rechtsmittelverfahren.

Rechtsanwalt Kainz ist darum bemüht, Ihnen die Angst vor einem Gerichtsverfahren zu nehmen. Weder für Privatleute noch für Unternehmen ist dieser Weg ein leichter und Herr Kainz klärt Sie umfassend darüber auf, mit welchen Risiken, Kosten, aber auch Chancen Sie bei einem Prozess zu rechnen haben. Mit Ihnen gemeinsam bereitet der Rechtsanwalt das Verfahren akribisch vor und erarbeitet eine funktionierende Prozessstrategie, um den Prozess aktiv in die richtige Richtung zu lenken.

Basierend auf der Philosophie „Kainz“ (stehend für Konflikt – Analyse – Individueller Lösungsvorschlag – Nachhaltige Betreuung – Zufriedener Mandant) ist es Rechtsanwalt Kainz ein Anliegen, den Prozess vom Konflikt bis zum zufriedenen Mandanten bestmöglich abzuhandeln.

In der Vergangenheit konnte Dr. Kainz insbesondere in Anlegerprozessen und Schadenersatzprozessen bereits maßgebliche Erfolge verbuchen, teilweise unter medialer Beachtung. In einer größeren Wiener Wirtschaftskanzlei war er mehrere Jahre Leiter des Zivil- und Zivilprozessrechtteams. Seine Leistungen umfassen die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht, in Schiedsverfahren oder im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Von komplexen Wirtschaftsverfahren über Anlegerprozesse bis hin zu gewährleistungsrechtlichen Klagen sind Sie bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) an der richtigen Adresse.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht (Kapitalanlagenrecht)

Zudem ist der Rechtsanwalt im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und im Anlegerrecht tätig. Im Bankrecht betreut Herr Kainz Klienten, die Rechtsberatung bezüglich eines Bankgeschäfts, der Allgemeinen Bankbedingungen (ABB) oder eines Vertrages benötigen. Gern prüft der Rechtsanwalt Ihren Darlehensvertrag, Kreditvertrag, Clearingvertrag, Depotvertrag oder Beratungsvertrag und deckt Fehler auf. Selbstverständlich zählen auch Entwurf und Verhandlung solcher Verträge zu dem Leistungsspektrum, das Ihnen der Rechtsanwalt bietet. Er betreut Sie bei allen Angelegenheiten rund um Schifffonds und Immobilienfonds, Lebensversicherungen, Fremdwährungskredite sowie Aktien- und sonstige Wertpapierkäufe und steht Ihnen bei einer Fehlberatung nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) oder dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz ficht für Sie bei einer Falschberatung durch den Anlageberater den Anlagevertrag an und setzt auch Ihre Schadenersatzforderungen gerichtlich oder außergerichtlich durch. In Anlegerverfahren weist Herr Kainz langjährige Prozesserfahrung auf. In Thomas Kainz haben Sie einen innovativen und kompetenten Rechtsanwalt gefunden, der Sie in Verfahren wegen Fehlberatung oder Irreführung, Verletzung der Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) oder Marktmanipulation und Verletzung der Ad-hoc-Pflichten nach dem Börsegesetz optimal vertritt.

Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht

Dr. Kainz übernimmt Mandate aus dem österreichischen, deutschen und internationalen Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht, sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung bei der Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft. Hier ist es wichtig, bereits vor der Gründung gemeinsam mit dem Mandanten in Erfahrung zu bringen, welche Unternehmensstruktur am besten zu seinen wirtschaftlichen Interessen passt. Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) erstellt für Sie das gesamte Vertragswerk bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft nach österreichischem oder deutschem Recht. Auch bei internationalen Rechtsformen ist er Ihnen zusammen mit seinem Netzwerk von international tätigen Rechtsanwälten gern behilflich. Die Eintragung ins deutsche Handelsregister oder österreichische Firmenbuch nimmt der Jurist selbstverständlich ebenfalls für Sie vor.

Vertragsrecht und Schadenersatzrecht

Im Privatrecht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) vordergründig im Vertragsrecht sowie im Schadenersatzrecht mit Mandaten befasst.

Im Vertragsrecht bietet Ihnen Herr Kainz eine Rundumbetreuung an: Der Rechtsanwalt sorgt bereits vor Vertragsabschluss dafür, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und Sie abgesichert sind, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen mit Ihrem Vertragspartner kommen sollte. Er erstellt für Sie selbst komplexe Vertragswerke oder prüft bereits existente Verträge. Gegebenenfalls setzt er notwendige Änderungen in Verhandlungen mit dem Vertragspartner durch und sorgt so dafür, dass der Geschäftsabschluss auch langfristig ein erfolgreicher ist.

Ist der Vertrag bereits unterschrieben und es ist zu Vertragsstreitigkeiten gekommen, ist eine kompetente und effektive Rechtsberatung unverzichtbar: Rechtsanwalt Kainz prüft, ob Sie nachträglich vom Vertrag zurücktreten oder den Vertragsschluss widerrufen können. Er vertritt Ihre Interessen auch vor Gericht und ist hier besonders bei vertraglichen Auseinandersetzungen im Bestandsrecht (Mietrecht, Pacht) sowie im Anlegerrecht tätig. Seit vielen Jahren führt er vor den österreichischen Gerichten sehr erfolgreich Prozesse über Wertpapierkaufverträge, Kreditverträge, Darlehensverträge, sowie Mietverträge und Pachtverträge.

Darüber hinaus ist auch Ihr Schadenersatzprozess bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) in fähigen Händen. Er setzt aktiv Ansprüche wegen erlittener Schäden durch oder wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Auch diesbezüglich ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) insbesondere auf das Anlegerrecht spezialisiert, wo er sehr erfolgreich Schadenersatzprozesse wegen unzureichender Aufklärung und erfolgter Fehlberatung führt, die auch medial Beachtung fanden.

Als weiteren Teil des Privatrechts berät Sie Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) auch in allen Belangen betreffend das Erbrecht und führt für Sie Prozesse aus erbrechtlichen Streitigkeiten.

Arzthaftungsrecht

Schließlich ist er Ihnen auch im Arzthaftungsrecht ein verlässlicher Partner. Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) nimmt vordergründig die Rechte von geschädigten Patienten wahr, die sich wegen einer Falschbehandlung oder fehlerhaften Aufklärung gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus zur Wehr setzen wollen.

Leider verläuft nicht jeder Arztbesuch zur vollen Zufriedenheit des Patienten. Auch Ärzte können irren und schnell ist es passiert, dass die falsche Diagnose gestellt, eine wirkungslose Therapie angeordnet oder bei einer Operation ein Fehler gemacht wird. Hier sollte eine außergerichtliche Einigung zwischen Patient und Arzt angestrebt werden. Ist das nicht möglich, muss vor Gericht verhandelt werden. Rechtsanwalt Kainz nimmt Ihre Vertretung vor Gericht wahr. Im Prozess gegen das Krankenhaus, den Arzt oder direkt gegen den Haftpflichtversicherer macht er Ihren Schaden geltend und fordert Schadenersatz ein. Hat der behandelnde Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt oder fehlerhaft behandelt, sorgt Dr. Thomas Kainz dafür, dass er entsprechend zur Verantwortung gezogen wird. Sowohl bei einer fehlerhaften Diagnose oder Therapie als auch nach einem misslungenen chirurgischen Eingriff oder einer fehlerhaften Schönheitsoperation können Sie sich auf die Unterstützung durch den Fachmann verlassen.

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Vita

Thomas Kainz wurde 1982 in Wien geboren. An sein Studium der Rechtswissenschaften (Abschluss Magister) von 2000 bis 2004 an der Universität Wien schloss er sein Doktorat ebenfalls an der Wiener Universität an und wurde 2008 zum Doktor der Rechte promoviert. Parallel dazu studierte er von 2007 bis 2008 am King's College London und erwarb den Abschluss Master of Laws (LL.M.) in Vergleichender und Internationaler Streitbeilegung. Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) ist seit 2010 bei der Rechtsanwaltskammer in Wien als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen österreichischen Gerichten vertretungsberechtigt. Darüber hinaus strebt Rechtsanwalt Kainz derzeit auch die Eintragung als österreichischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Dr. Kainz ist Mitglied beim Juristenverband, bei jus-alumni sowie bei der Ehemaligenvereinigung King's College Alumni. Außerdem unterhält er eine Mitgliedschaft bei der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40). Herr Kainz ist zudem als Autor rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen tätig. Zu seinen bisherigen Publikationen zählen:
  • Kainz/Kerres, Wertpapierdienstleistungen nach dem WAG 2007, 2012, Verlag Manz
  • Kainz, Die Plage mit der hypothetischen Alternativanlage, ecolex 2014/682
  • Kainz/Raffling, Ein Skiausflug mit der Firma - was gilt es zu beachten?, ZVR 2013/1
  • Kainz, Es muss nicht immer der Schaden des Anlegers sein - oder doch?, ecolex 2012/462, Verlag Manz
  • Kainz, Die Zulässigkeit von staatsanwaltschaftlichen Vernehmungsprotokollen im Zivilprozess, ecolex 2012/216, Verlag Manz
  • Kainz, Die Ablehnung von (Schieds-) Richtern, ecolex 2011/693, Verlag Manz
  • Kainz, Die strafrechtlichen Gefahren der Anlageberatung - Betrug und Untreue? RdW 2011, 486, 462, Verlag Lexis Nexis
  • Kainz, GmbH-Gründung: Stammkapital wird von € 35.000 auf € 10.000 herabgesetzt, 25.3.2013, wirtschaftsanwälte.at
  • Kainz, Vom Vermögensverwalter zum Anlageberater, 21.4.2012, Wirtschaftsblatt•
  • Kainz/Stocker, Wie streng ist die Beraterpflicht der Banken?, 31.3.2011, wirtschaftsanwälte.at

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