Rechtsnews 04.04.2012 Manuela Frank

Arbeitsvertrag annulliert

Als Arbeitnehmer sollte man bei der Unterzeichung eines Arbeitsvertrags besser bei der Wahrheit bleiben. Jegliche Täuschung über die persönliche Eignung könnte ihn nämlich den Job kosten, wenn die Lüge auffällt. Dies entschied das hessische Landesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber kann den Vertrag anfechten und somit auch mit sofortiger Wirkung beenden.

Ärztliche Bescheinigung vor Vertragsunterzeichnung

Im konkreten Fall geht es um einen 57 Jahre alten Arbeitnehmer, der eine Anstellung am Frankfurter Flughafen bei einem Frachtabfertigungsunternehmen erhielt. Der Arbeitsvertrag besagte explizit, dass der Arbeitnehmer sowohl nachts als auch in Wechselschichten arbeiten muss. Nach Abschluss des Vertrags erklärte der Arbeitnehmer jedoch, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Nacht arbeiten könne und bescheinigte ihm dies durch ärztliche Atteste. Diese Atteste waren allerdings älter als der besagte Arbeitsvertrag. Aus diesem Grund wollte der Arbeitgeber den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung annulieren lassen.

Anfechtung des Vertrags erfolgreich

Dieses Vorhaben war erfolgreich, denn dem Arbeitnehmer war bereits bei der Vertragsunterzeichnung bewusst, dass er keine Nachtschicht übernehmen kann.

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  • Quelle: dpa

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