Als Arbeitnehmer sollte man bei der Unterzeichung eines Arbeitsvertrags besser bei der Wahrheit bleiben. Jegliche Täuschung über die persönliche Eignung könnte ihn nämlich den Job kosten, wenn die Lüge auffällt. Dies entschied das hessische Landesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber kann den Vertrag anfechten und somit auch mit sofortiger Wirkung beenden.
Ärztliche Bescheinigung vor Vertragsunterzeichnung
Im konkreten Fall geht es um einen 57 Jahre alten Arbeitnehmer, der eine Anstellung am Frankfurter Flughafen bei einem Frachtabfertigungsunternehmen erhielt. Der Arbeitsvertrag besagte explizit, dass der Arbeitnehmer sowohl nachts als auch in Wechselschichten arbeiten muss. Nach Abschluss des Vertrags erklärte der Arbeitnehmer jedoch, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Nacht arbeiten könne und bescheinigte ihm dies durch ärztliche Atteste. Diese Atteste waren allerdings älter als der besagte Arbeitsvertrag. Aus diesem Grund wollte der Arbeitgeber den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung annulieren lassen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Arbeitsvertrag annulliert erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Anfechtung des Vertrags erfolgreich
Dieses Vorhaben war erfolgreich, denn dem Arbeitnehmer war bereits bei der Vertragsunterzeichnung bewusst, dass er keine Nachtschicht übernehmen kann.
- Quelle: dpa
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.