In diesem Fall geht es um eine Arbeitnehmerin, der gekündigt wurde, ohne dass sie zu dieser Zeit Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hatte. Besteht hierbei eine Benachteiligung wegen des Geschlechts?
Kündigung in der Probezeit
Es ging um eine Kündigung in der Probezeit. Die Beklagte wurde aufgefordert, dass sie an der Kündigung nicht festhält. Das Bundesarbeitsgericht entschied aber, dass dies nicht gefordert werden kann und dass hierbei keine geschlechtliche Benachteiligung vorliegt.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013, Az.: 8 AZR 742/12
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