Rechtsnews 26.10.2015 Theresa Smit

Neues Asylgesetz tritt früher in Kraft

In den vergangenen
Monaten sind zahlreiche Asylbewerber nach Deutschland eingereist und sollen
hier eine neue Heimat finden. Aufgrund zahlreicher Unklarheiten forderten die
Politiker und Bürger jedoch genauere Regelungen. Aus diesem Grund haben sowohl
Bundestag als auch Bundesrat einige neue Gesetze erarbeitet, die anstelle des
01. Novembers 2015 bereits eine Woche früher gültig wurden.  

Welche gesetzlichen Neuerungen gibt es für die
Asylbewerber?

Die neuen Asylgesetze
sollen der Verkürzung des Asylverfahrens auf etwa drei Monate dienen, sodass
die Dauer des Aufenthaltes in Auffanglagern verkürzt und bei einer Ablehnung
die Ausreise beschleunigt werden soll. Im Fall einer Abschiebung wird der
Termin der Abschiebung nicht bereits im Voraus bekannt gegeben, um ein
Untertauchen zu verhindern. Außerdem wird angestrebt, die Asylbewerber mit
Sozialleistungen anstelle von Bargeld zu versorgen. Diese können bei einer
Weigerung zur Ausreise entsprechend gekürzt werden. Neben den genannten
Regelungen soll es auch einen besseren Zugang zu Integrations- und Sprachkursen
und eine bessere Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen geben. Eine
medizinische Versorgung soll dadurch gewährleistet werden, dass Flüchtlinge mit
einer Ausbildung in diesem Bereich eine vorübergehende Zulassung erhalten und
eine Krankenkarte für Asylbewerber ausgegeben werden sollEbenso sollen Flüchtlinge nach einer
dreimonatigen Frist als Leiharbeiter beschäftigt werden dürfen, wenn es sich
bei ihnen um Fachkräfte handelt. Asylbewerber mit einer geringeren
Qualifikation dürfen sich nach 15 Monaten eine Arbeit suchen.

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Bundesländer erhalten finanzielle Entschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen

Um die Unterstützung für
die Asylbewerber realisieren zu können, sollen außerdem die Länder weitere
Zuschüsse erhalten. Dabei erhalten die Kommunen monatlich 670 Euro für jeden
aufgenommenen Flüchtling, um die Kosten für die Unterbringung und die
Verwaltungsaufgaben zu decken. Zusätzlich sollen in den Jahren 2016 bis 2019
jeweils pro Bundesland rund 500 Millionen Euro in den Bau von zusätzlichen
Wohnungen investiert werden.

Weniger Wirtschaftsflüchtlinge aus Westbalkanstaaten

Zusätzlich soll die Zahl
der Wirtschaftsflüchtlinge aus den Westbalkanstaaten reduziert werden. Aus
diesem Grund wurden Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Staaten
erklärt. Wird dennoch ein Asylantrag gestellt, sind die Asylbewerber dazu
verpflichtet in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben und dürfen während
ihres dortigen Aufenthaltes nicht arbeiten. Zum Ausgleich soll es den Menschen
aus den betroffenen Regionen ermöglicht werden, nach Deutschland zu kommen,
wenn sie über ein Arbeitsangebot verfügen. Die Annahme des Angebots ist dabei
nur möglich, wenn sich kein Deutscher auf die Arbeitsstelle beworben hat.

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