Rechtsnews 23.01.2015 Christian R.

Überstellung von Asylbewerbern nach Bulgarien ist rechtens

Seit einigen Jahren ist fast überall in Europa und so auch in Deutschland ein Ansteigen der Asylbewerber zu verzeichnen. Infolgedessen müssen auch die Gerichte im Land mit zunehmender Häufigkeit über Fälle entscheiden, die in das Themenfeld des Asylrechts fallen. Über die Zulässigkeit der Überstellung von Asylbewerbern nach Bulgarien hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Es ging in dem konkreten Fall um mehrere Personen, die eigenen Angaben zufolge Kurden aus Syrien sind. Nach dem Verlassen des Heimatlandes seien sie über die Türkei schließlich nach Bulgarien eingereist, so die Asylanten, und damit in ein Land der Europäischen Union. In Bulgarien stellten die Personen einen Asylantrag. Anschließend verließen sie Bulgarien, reisten nach Deutschland und stellten auch hier einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm daraufhin Kontakt zu den Behörden in Bulgarien auf und wollte die Asylanten dorthin zurücküberstellen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das sogenannte Dubliner Abkommen, das einerseits gewährleisten soll, dass jeder, der in Europa einen Asylantrag stellt, auch ein Asylverfahren bekommt, und andererseits, dass jede Person nur ein Asylverfahren bekommt. In mehreren Staaten laufende Asylverfahren sollen so verhindert werden.

Asylbewerber wehren sich gegen Überstellung nach Bulgarien

Gegen das Vorgehen der Behörden und die drohende Rückreise nach Bulgarien setzten sich die syrischen Asylbewerber mit rechtlichen Mitteln zur Wehr. In einem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde den Klägern aus Syrien Recht gegeben. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass eine Rücküberstellung nicht stattfinden dürfe, weil zu befürchten sei, dass die Asylbewerber aufgrund systemischer Mängel des Asylsystems in Bulgarien eine menschenunwürdige Behandlung erfahren könnten.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Diese Argumentation und damit auch das Urteil wurde nun durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verworfen. Dessen Ausführungen zufolge könne Jeder EU-Mitgliedstaat „grundsätzlich darauf vertrauen, dass alle am Europäischen Asylsystem beteiligten Staaten die Grundrechte einschließlich der in EU-Grundrechtecharta und Europäischer Menschenrechtskonvention gewährleisteten Menschenrechte und Grundfreiheiten“ beachten.

Eine Revision gegen das Urteil ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht zu.

  • Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 – A 11 S 1636/14 und A 11 S 1778/14 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Welche Rechte haben Flüchtlinge im Asylrecht tatsächlich?

Obergrenze für Asylbewerber?

Verschärfung des Asylrechts nach Kölner Übergriffen?

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€