Rechtsnews 31.01.2021 Raphaela Nicola

Krankenkasse darf keine gesonderte Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer anbieten

Die Anzahl der Menschen, die sich ausschließlich vegetarisch oder vegan ernähren, stieg in den letzten Jahren weltweit stetig an. Auch immer mehr Bundesbürger setzen auf fleischfreie Alternativen.
Eine Betriebskrankenkasse wollte für ihre Mitglieder die Kosten für Blutuntersuchungen übernehmen, weil es bei vegetarischer und veganer Ernährung zu Vitaminmängeln kommen kann. Dies wurde vom Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz allerdings abgelehnt.

Werden Zusatzkosten für Blutuntersuchungen von der Krankenkasse übernommen?

Das LSG Rheinland-Pfalz in Mainz entschied, dass gesetzliche Krankenkassen vegetarisch und vegan lebenden Mitgliedern eine Übernahme der Zusatzkosten für Blutuntersuchungen pauschal nicht anbieten dürfen (Urt. v. 02.06.2016, Az. L 5 KR 66/15 KL). Das Gericht wies damit die Klage einer Betriebskrankenkasse mit Rund 380.000 Versicherten gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) , ab. Nach ihren Angaben positioniert sie sich seit 2009 im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen als Krankenkasse mit ökologischer Ausprägung. In einem Nachtrag zu deren Satzung beschloss ihr Verwaltungsrat eine Regelung, die bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 75 Euro einen Anspruch auf Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich ärztlicher Beratung und Aufklärung für sich vorwiegend vegetarisch oder vegan ernährende Versicherte vorsieht. Durch Bescheid lehnte das BAS die Genehmigung dieser Regelung jedoch ab. Die Krankenkasse machte mit ihrer gegen die Ablehnung der Satzungsgenehmigung gerichteten Klage geltend, die vorgesehene Blutuntersuchung sei notwendig, um Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Sie enthalte damit eine Leistung der Vorsorge, die eine mögliche Satzungsleistung sein könnte.

Ist ein Vitamin B 12-Mangel durch vegane Ernährung zu befürchten?

Das LSG Rheinland-Pfalz folgte dieser Argumentation allerdings nicht. In der Satzung könne die Krankenkasse zusätzliche Leistungen im Bereich der medizinischen Vorsorge vorsehen. Hierzu sei aber erforderlich, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies treffe im vorliegenden Fall nicht zu. Ein Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen sei bei vegetarischer bzw. veganer Ernährung allgemein nicht zu befürchten.
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