Rechtsnews
09.07.2016
Raphaela Nicola
Das seit acht Jahren in Bayern praktizierte Kopftuchverbot für Referendarinnen wurde vom Augsburger Verwaltungsgericht als unzulässig erklärt. Am Donnerstag gab das Gericht einer Jura-Studentin Recht.
Müssen Referendarinnen bei Auftritten mit Außenwirkung auf das Kopftuch verzichten?
Eine muslimische Jurastudentin, die über die deutsche und pakistanische Staatsbürgerschaft verfügt, will das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare in Bayern kippen. Sie lernt derzeit für das Zweite Staatsexamen. Die angehende Juristin klagte gegen die Auflagen, die das Münchner Oberlandesgericht (OLG) ihr bei dem sogenannten Vorbereitungsdienst gemacht hat (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Seit 2014 ist die Jurastudentin im Vorbereitungsdienst der Justiz. Bei Auftritten im Gerichtssaal musste die junge Frau demnach entsprechend der Regelungen für Richter und Staatsanwälte auf ihr Kopftuch verzichten. Die Klägerin wollte als Zeichen ihrer Religion allerdings an dem Kopftuch festhalten. „Und ich finde es respektlos, wenn man das von mir verlangt – vor allem, wenn es rechtswidrig ist“, sagte die 25-Jährige Frau. Bei dem schwäbischen Verwaltungsgericht habe es einen solchen Fall noch nicht gegeben. Für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage, bemängelten nun die Augsburger Richter. Ob diese Auflage gerechtfertigt war, wird nun das Verwaltungsgericht prüfen. Die Entscheidung wird Präzedenzcharakter haben. Derzeit werde vom Justizministerium mit Blick auf den Fall in Augsburg bei ähnlichen Fällen auf Auflagen für Referendare verzichtet. „Über die Handhabung künftiger Fälle wird zu entscheiden sein, sobald im Augsburger Verfahren eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt“, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Vergleichbarer Fall in Berlin-Neukölln
Das Bezirksamt in Berlin-Neukölln hat vor einem Jahr einen ähnlichen Fall behandelt. Eine Muslimin wollte einen Teil ihrer Ausbildung bei dem Rechtsamt absolvieren. Ihr wurden jedoch ähnliche Vorgaben gemacht wie bei der bayrischen Justiz. Die Referendarin suchte sich letztendlich eine andere Stelle. Kopftücher von Musliminnen im öffentlichen Dienst sind schon lange ein Streitthema. Die Diskussion dreht sich meistens darum, ob Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verboten werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagogen für unzulässig erklärt.
Quellen:
http://www.focus.de/politik/deutschland/muenchen-angehende-juristin-klagt-gegen-kopftuchverbot-bei-referendariat_id_5683448.html
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/kopftuch-klage-freistaat-100.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Jura-Referendarin-klagt-gegen-Kopftuchverbot-id38293052.html
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