Ratgeber 23.06.2023 Christian Schebitz

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Wie sollte ich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagieren?

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich erst einmal geschockt und verunsichert. Was bedeutet diese Abmahnung für Sie und Ihr Unternehmen? Wie sollten Sie reagieren? Was sind Ihre Rechte und Pflichten? In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen einige Tipps zum Umgang mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geben.

Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, in dem Ihnen ein Mitbewerber, ein Wettbewerbsverband oder ein Verbraucherverband vorwirft, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen zu haben. Das UWG schützt den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen und verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern zu beeinträchtigen.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Typische Beispiele für Wettbewerbsverstöße sind

  • Irreführende oder vergleichende Werbung
  • unzumutbare Belästigung durch Werbung (z.B. Spam-Mails oder unerbetene Telefonanrufe)
  • Verletzung von Informationspflichten (z.B. fehlende oder falsche Angaben zum Impressum, zur Widerrufsbelehrung oder zum Datenschutz)
  • Verletzung von Kennzeichenrechten (z.B. Marken, Firmen- oder Domainnamen)
  • Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen
  • gezielte Behinderung oder Herabsetzung von Mitbewerbern

Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende Sie auf, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, den Wettbewerbsverstoß nicht zu wiederholen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem verlangt der Abmahnende in der Regel die Erstattung seiner Anwaltskosten.

Wer darf wettbewerbsrechtlich abmahnen?

Nach § 8 Abs. 3 UWG sind grundsätzlich abmahnberechtigt **

1. Mitbewerber

2. Wettbewerbsverbände (Wettbewerbszentrale)

3. Verbraucherschutzverbände

4. die Industrie- und Handelskammer (IHK)**¹.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann nur im geschäftlichen Verkehr, also zwischen Unternehmern, ausgesprochen werden. Privatpersonen können keine Wettbewerbsverstöße begehen, ihnen fehlt die sogenannte Aktivlegitimation³.

Was verstößt gegen das Wettbewerbsrecht?

Beispiele für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind:

  • Irreführende Werbung
  • Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen
  • Herabsetzung von Mitbewerbern oder deren Produkten
  • Abwerbung von Mitarbeitern durch Täuschung
  • Herabsetzung von Mitbewerbern
  • Verwendung von Kundenlisten ohne Zustimmung
  • Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen
  • Zusendung unbestellter Waren
  • Kopplungsgeschäfte
  • Ausnutzung von Gefühlen in der Werbung (heimliche Verführung)
  • Behinderung des Absatzes fremder Produkte und ruinöse Preisunterbietung**¹.

Wie reagiere ich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Bewahren Sie Ruhe und prüfen Sie die Abmahnung genau. Ist die Abmahnung berechtigt? Ist der Abmahnende aktivlegitimiert? Sind die gesetzten Fristen angemessen? Sind die Kosten angemessen?
  2. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine ernste Angelegenheit, die weitreichende Folgen haben kann. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die Rechtslage zu beurteilen und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
  3. Reagieren Sie fristgerecht auf die Abmahnung. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, denn das kann eine teure einstweilige Verfügung oder Klage nach sich ziehen. Wenn Sie die Abmahnung anerkennen wollen, sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, sondern gegebenenfalls abändern lassen. Wollen Sie die Abmahnung zurückweisen, sollten Sie dies schriftlich begründen.
  4. Beseitigen Sie den Wettbewerbsverstoß. Unabhängig davon, ob Sie die Abmahnung anerkennen oder nicht, sollten Sie den beanstandeten Sachverhalt schnellstmöglich abstellen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was sind meine Rechte bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Auch wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu:

  • Sie haben das Recht, die Berechtigung der Abmahnung zu überprüfen. Der Abmahnende muss Ihnen darlegen, warum er sich durch Ihr Verhalten in seinen wettbewerblichen Interessen verletzt sieht und auf welcher rechtlichen Grundlage er dies tut.
  • Sie können die Abmahnung zurückweisen, wenn Sie sie für unberechtigt oder rechtsmissbräuchlich halten. Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn es dem Abmahnenden nicht in erster Linie um den Schutz des Wettbewerbs geht, sondern er andere Ziele verfolgt, wie z. B. die Erzielung von Abmahneinnahmen oder die Schädigung von Mitbewerbern.
  • Sie haben das Recht, die geforderte Unterlassungserklärung abzuändern, wenn Sie der Meinung sind, dass diese zu weit gefasst oder unangemessen ist. Sie können z.B. den Unterlassungsanspruch auf den konkreten Sachverhalt beschränken oder die Höhe der Vertragsstrafe herabsetzen.
  • Sie haben das Recht, die geltend gemachten Kosten zu bestreiten, wenn Sie der Meinung sind, dass diese zu hoch oder unbegründet sind. Sie können z. B. die Höhe des Streitwerts, den Gegenstandswert oder die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bestreiten.

Wo finde ich einen geeigneten Anwalt für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich an einen Anwalt für Wettbewerbsrecht wenden. Dieser kann Ihnen helfen, die Abmahnung zu prüfen, Ihre Rechte zu wahren und eine außergerichtliche oder gerichtliche Lösung zu finden.

Um einen passenden Anwalt für Wettbewerbsrecht in Ihrer Nähe zu finden, können Sie folgenden Link nutzen:

Anwaltssuche

Dies ist kein Link zu einer bestimmten Kanzlei oder einem bestimmten Anwalt, sondern zu einer allgemeinen Anwaltssuche nach dem Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht.

Bitte beachten Sie: Dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

Quellen:

(1) Wettbewerbsrechtliche Abmahnung – Inhalt und Folgen. https://bing.com/search?q=Wer+darf+wettbewerbsrechtlich+abmahnen Zugriff 23.6.2023.
(2) Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Überblick, Beispiele & Tipps – Kanzlei Plutte. https://www.ra-plutte.de/abmahnung-wettbewerbsrecht-alles-wichtige-uebersicht-tipps-beispiele/ Zugegriffen 23.6.2023.
(3) Neue Regeln für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. https://fries.law/blog/neue-regeln-bei-der-wettbewerbsrechtlichen-abmahnung.html Zugegriffen 23.6.2023.

1) 7 Dinge, die Sie zum Wettbewerbsrecht wissen müssen. https://www.lhr-law.de/magazin/wettbewerbsrecht-kartellrecht/die-7-wichtigsten-dinge-die-sie-zum-wettbewerbsrecht-wissen-muessen/ Zugegriffen 23.6.2023.
(2) Wettbewerbsrecht – WKO.at. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/wettbewerbsrecht.html Zugegriffen 23.6.2023.
(3) Das Recht gegen unlauteren Wettbewerb – WKO.at. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Recht_gegen_unlauteren_Wettbewerb_-_Ueberblick.html Zugegriffen 23.6.2023.
(4) Wettbewerbsrecht für Makler: Wo Fallstricke lauern. https://www.immowelt.at/r/a/wettbewerbsrecht-fuer-makler-wo-fallstricke-lauern.html Zugegriffen 23.6.2023.
(5) Unlauterer Wettbewerb: Tatbestand und Rechtsfolgen. https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/unlauterer-wettbewerb/ Zugegriffen 23.6.2023.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

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