Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 in Deutschland mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Dabei ist der Arbeitgeber gegenüber dem in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer dazu verpflichtet, einen Mindest-Stundenlohn zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat ab 18. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, unabhängig davon, ob es sich um eine Teilzeit– oder Vollzeitbeschäftigung handelt. Auch Beschäftigungen auf Minijob-Basis müssen mindestens mit dieser Lohnhöhe honoriert werden. Ebenso erhalten Leiharbeiter oder Zeitarbeiter nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Mindestlohn, wenn der gültige Tarifvertrag keinen höheren Lohn vorsieht.
Er soll die Existenz sichern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über den Mindestlohn in Deutschland wissen müssen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Mindestlohn in Deutschland in 2023 erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Wie hoch ist der deutsche Mindestlohn?
Der Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1. Juli 2021 9,60 Euro brutto pro Stunde. Er wird alle zwei Jahre von einer unabhängigen Kommission angepasst, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Wissenschaft zusammensetzt. Die Kommission orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und berücksichtigt auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit.
Für wen gilt in Deutschland der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz.
Für wen gibt es keinen Mindestlohn?
Es gibt einige Ausnahmen, für die der Mindestlohn nicht oder nur teilweise gilt. Dazu gehören
- Auszubildende
- ehrenamtlich Tätige
- Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten absolvieren
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung
Wie wird der Mindestlohn in Deutschland überwacht?
Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll kontrolliert, der dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Die Zollbeamten können jederzeit Betriebe kontrollieren und Unterlagen einsehen. Sie können auch Bußgelder verhängen oder Strafanzeige stellen, wenn sie Verstöße feststellen.
Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Mindestlohn?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, den ihnen zustehenden Mindestlohn zu erhalten. Sie können ihn notfalls gerichtlich durchsetzen. Sie haben außerdem das Recht, sich bei Verdacht auf Verstöße an den Zoll zu wenden oder sich an eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle zu wenden. Sie haben auch das Recht, sich gegen Diskriminierung oder Entlassung zu wehren, wenn sie ihre Rechte geltend machen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber in Bezug auf den Mindestlohn?
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen, auf den sie Anspruch haben. Sie dürfen keine Abzüge oder Kürzungen vornehmen, die den Mindestlohn unterschreiten. Sie haben außerdem die Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren und aufzubewahren. Sie dürfen ihre Beschäftigten nicht diskriminieren oder entlassen, wenn diese ihren Anspruch geltend machen.
Wo kann ich mich über den Mindestlohn in Deutschland informieren?
Wenn Sie sich über das Thema „Mindestlohn“ informieren möchten, können Sie auf www.rechtsanwalt.com nach passenden Links suchen. Hier sind fünf Beispiele:
- Mindestlohn 2022
- Mindestlohn 2023
- Die offizielle Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 030 / 221 911 004
- Die Internetseite der Mindestlohnkommission
- Die Internetseite des Zolls
- Internetseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Die wichtigsten Gesetze zum Thema Mindestlohn sind das Mindestlohngesetz (MiLoG) und die darauf basierenden Rechtsverordnungen. Das MiLoG regelt die Höhe, die Fälligkeit, die Unabdingbarkeit und die Durchsetzung des allgemeinen Mindestlohns in Deutschland. Die Rechtsverordnungen legen die Branchenmindestlöhne für bestimmte Wirtschaftszweige fest. Sie können diese Gesetze und Verordnungen unter folgenden Links finden:
- Mindestlohngesetz – MiLoG
-
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn (BMAS)
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
Was wird derzeit zum Thema “Mindestlohn” diskutiert?
Der Mindestlohn ist für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland ein wichtiges Thema. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist er von 8,50 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde gestiegen. Dennoch reicht das für viele nicht aus, um von ihrer Arbeit leben zu können. Deshalb hat die Bundesregierung den Mindestlohn bis Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Davon profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.
Die Erhöhung des Mindestlohns ist jedoch nicht unumstritten. Einige Kritiker:innen halten sie für zu hoch und befürchten negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Andere fordern einen noch höheren Mindestlohn von 14 Euro oder mehr, um Armut trotz Arbeit zu verhindern. Auch die Anhebung der Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro wird kontrovers diskutiert.
Warum gibt es den Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn soll zu mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt und zur Existenzsicherung beitragen sowie Lohndumping weitgehend verhindern. Armut und Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung sollen damit reduziert werden. Besonders Frauen sind somit besser geschützt vor Niedriglöhnen und Lohnarmut. Aber nicht nur Arbeitnehmer profitieren von dieser Regelung. Auch Arbeitgeber sind nicht mehr beständig der Konkurrenz durch Lohndumping ausgesetzt und die Binnenmarktwirtschaft verbessert sich durch eine höhere Nachfrage. Außerdem schaffen Mindestlöhne mehr Klarheit für Arbeitnehmer in Bezug auf ihren Lohnanspruch.
Sind Mindestlöhne einklagbar?
Der Arbeitnehmer kann den Mindestlohn bei seinem Arbeitgeber einklagen, wenn es sich dabei umeinen allgemeingültigen Tarifvertrag handelt. Hierbei kann die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Lohn und dem Mindestlohn eingeklagt werden, da der Arbeitgeber zur Zahlung des gesetzlich festgelegten Betrags verpflichtet ist. Dabei müssen bestimmte Ausschlussfristen beachtet werden, innerhalb derer die Lohnklage erfolgen muss. Diese sind meist im Arbeitsvertrag aufgeführt und betragen in der Regel zwei Monate. Wenn diese Frist nicht gewahrt wird, verfällt der Anspruch.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.