Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) muss der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt werden. Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen: Zum 1. Juni 2021 und zum 31. Dezmeber 2021. In 2022 steigt der Mindetlohn nochmals in zwei Stufen, vielleicht sogar in drei.Der gesetzliche Mindestlohn ist wieder gestiegen und wurde zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro angehoben.
Sind die Gewerkschaften zufrieden?
Künftig bekommen Arbeitnehmer regelmäßig einen höheren Mindestlohn. Zum 01.01.2017 stieg die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Jan Zilius ist der Vorsitzende der Kommission (war ehemaliger Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE) sagt: „Die Höhe der Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.“ Die neue Lohnuntergrenze ist zwar noch von der geschäftlichen Zielmarke von 10 Euro entfernt. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten.
Für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gibt es keinen Mindestlohn. Damit will man sicher stellen, dass auch weiterhin solche Stellen angeboten werden. Denn es ist keine Frage, dass Praktikanten dem Unternehmen eher Geld kosten, als bringen.
Woran orientiert sich die Höhe des Mindestlohns?
Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre von der Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, neu festgelegt. Die vorangegangene Entwicklung der Tariflöhne ist dabei die Basis. Im Kern orientiert sich die Kommission an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns, also am Tarifindex. Es fließen rund 500 Tarifverträge in den Index, den das Statistische Bundesamt ermittelt, ein. Seit Anfang 2015 sind die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent gestiegen. Die Kommission hat einen eigenen Entscheidungsspielraum und berücksichtigte ebenfalls den jüngsten Abschluss für den öffentlichen Dienst. Bis zuletzt war dies zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager umstritten. Des Weiteren sollte bei der Erhöhung, nach den Vorgaben des Gesetzgebers, berücksichtigt werden, dass die Beschäftigung nicht bedroht wird.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2022?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2022 9,82 Euro. Ab dem 01.07.2022 wird der Mindestlohn bis zum 31.12.2022 auf 10,45 Euro erhöht. Im Jahr 2021 betrug der Mindestlohn zum 01.01.2021 9,50 Euro und wurde zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro erhöht.
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Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht?
Zum 01.07.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro. Weiterhin ist noch das Vorhaben geplant, über das der Bundesrat noch entscheiden muss, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 Euro steigen soll.
Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?
Jahr
Mindestlohn in Euro pro Stunde
2015
8,50 Euro
2016
8,50 Euro
2017
8,84 Euro
2018
8,84 Euro
2019
9,19 Euro
2020
9,35 Euro
2021
1. Halbjahr: 9,50 Euro
2. Halbjahr: 9,60 Euro
2022
1. Halbjahr: 9,82 Euro
2. Halbjahr: 10,45 Euro
Ab 01.10.2022: 12,00 Euro
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