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Ratgeber 06.07.2023 rechtsanwalt.com

Die betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung: Was Sie wissen müssen

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht, die dann greift, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht weiter beschäftigen kann. Die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung sind eng gefasst und sollen sicherstellen, dass sie nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt.

In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was eine betriebsbedingte Kündigung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie sich dagegen wehren können und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.

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1. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt eine unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers voraus, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Betrieb oder Teile davon mit der bisherigen Belegschaft nicht mehr fortführen kann oder will.

Die Gründe für eine solche Entscheidung können vielfältig sein, z.B:

  • Rationalisierung oder Restrukturierung
  • Einführung neuer Technologien oder Arbeitsverfahren
  • Stilllegung oder Verlagerung von Betriebsteilen
  • Auftrags- oder Umsatzrückgang
  • Insolvenz oder Liquidation

Der Arbeitgeber hat bei seiner unternehmerischen Entscheidung grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum und muss diese nicht begründen oder rechtfertigen. Das Gericht prüft lediglich, ob die Entscheidung nachvollziehbar ist und ob sie tatsächlich zum Wegfall von Arbeitsplätzen führt.

2. Was bedeutet fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder Konzern weiterbeschäftigen kann. Dabei muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kündigung zu vermeiden.

Zumutbar ist eine Weiterbeschäftigung, wenn sie der Qualifikation und den Fähigkeiten des Arbeitnehmers entspricht oder der Arbeitnehmer durch eine zumutbare Umschulung oder Fortbildung für die Weiterbeschäftigung qualifiziert werden kann. Außerdem darf die Weiterbeschäftigung nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder des Arbeitsentgelts führen.

Bei der Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat der Arbeitgeber auch die Interessen des Betriebsrats zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Interessenausgleich oder Sozialplan zu vereinbaren.

3. Wie wird die Sozialauswahl durchgeführt?

Sind mehrere vergleichbare Arbeitnehmer von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Das heißt, er muss die Arbeitnehmer, denen er kündigen will, nach bestimmten sozialen Kriterien auswählen. Dabei hat er die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, etwaige Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen.

Die Sozialauswahl soll sicherstellen, dass die am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zuerst entlassen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben.

Der Arbeitgeber kann einzelne Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausnehmen, wenn sie für den Betrieb unentbehrlich sind oder besondere betriebliche oder personenbedingte Gründe vorliegen. Er muss dies jedoch im Einzelfall begründen und nachweisen können.

4. Wie kann ich mich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren?

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen.

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Mit dieser Klage können Sie die Feststellung beantragen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen und ob der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, die fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Lohnzahlung. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung wirksam ist, können Sie gegebenenfalls eine Abfindung oder eine andere Entschädigung verlangen.

5. Fazit

Eine betriebsbedingte Kündigung ist ein schwerer Eingriff, der nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er den Arbeitnehmer aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung nicht mehr weiterbeschäftigen kann und dass er eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt hat.

Als Arbeitnehmer sollten Sie eine betriebsbedingte Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern Ihre Rechte prüfen lassen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen eine ungerechtfertigte oder unsoziale Kündigung wehren und gegebenenfalls eine Wiedereinstellung oder eine Abfindung durchsetzen.

Haftungsausschluss

Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht den Rat eines qualifizierten Anwalts. Wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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