Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag, in dem ein Architekt seine Leistungen für einen Bauherrn oder einen anderen Auftraggeber vereinbart. Der Architektenvertrag regelt unter anderem die Art und den Umfang der Leistungen, die Vergütung, die Haftung und die Kündigungsmöglichkeiten. Ein Architektenvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was müssen Sie bei einem Architektenvertrag beachten?
Bei einem Architektenvertrag sollte man vor allem auf folgende Punkte achten:
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Wie prüfe ich einen Architektenvertrag? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
– Die Leistungsphasen: Der Architekt erbringt seine Leistungen in der Regel in neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen. Die einzelnen Leistungsphasen sollten im Vertrag genau beschrieben und abgegrenzt werden, damit klar ist, welche Leistungen der Architekt schuldet und welche nicht.
– Die Vergütung: Die Vergütung des Architekten richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die eine verbindliche Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen Leistungsphasen vorgibt. Die Vergütung kann aber auch frei vereinbart werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird. Die Vergütung sollte im Vertrag möglichst konkret beziffert oder zumindest berechenbar sein. Außerdem sollte geregelt werden, wann und wie die Vergütung fällig wird und ob Abschlagszahlungen oder Sicherheiten vereinbart werden.
– Die Haftung: Der Architekt haftet für seine Leistungen nach den allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts. Das bedeutet, dass er für Mängel an seinem Werk verantwortlich ist und diese auf seine Kosten beseitigen oder nachbessern muss. Der Architekt haftet aber auch für Schäden, die durch sein Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, zum Beispiel durch Planungsfehler oder Bauaufsichtsversäumnisse.
Die Haftung des Architekten kann im Vertrag begrenzt oder ausgeschlossen werden, jedoch nicht unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenzen. Der Architekt sollte außerdem eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung haben, die seine Haftungsrisiken abdeckt.
– Die Kündigung: Der Architektenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, zum Beispiel bei Vertrauensverlust oder Zahlungsverzug. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Bei einer Kündigung hat der Architekt Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf einen angemessenen Anteil an der Gesamtvergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen. Der Bauherr kann jedoch Schadensersatz verlangen, wenn die Kündigung auf einem Verschulden des Architekten beruht.
Wie kann ich einen Architektenvertrag prüfen lassen?
Wenn man sich unsicher ist, ob ein Architektenvertrag fair und rechtssicher ist, kann man ihn von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen. Ein Fachanwalt kann den Vertrag auf mögliche Risiken, Fallstricke oder Unklarheiten hinweisen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge machen.
Eine Vertragsprüfung kann je nach Umfang und Komplexität des Vertrags zwischen 200 und 1000 Euro kosten.
Welche Beispiele gibt es für typische Streitfälle bei einem Architektenvertrag?
Einige Beispiele für häufige Streitfälle bei einem Architektenvertrag sind:
– Der Bauherr ist mit dem Entwurf des Architekten unzufrieden und verlangt eine Änderung oder eine Neuplanung. Der Architekt weigert sich oder verlangt eine zusätzliche Vergütung.
– Der Bauherr stellt fest, dass der Architekt seine Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat oder dass das Bauwerk Mängel aufweist. Der Bauherr verlangt eine Mängelbeseitigung oder eine Minderung der Vergütung. Der Architekt bestreitet seine Verantwortung oder verweist auf andere Ursachen für die Mängel.
– Der Bauherr kündigt den Architektenvertrag vorzeitig, weil er mit dem Architekten unzufrieden ist oder das Bauvorhaben abbricht. Der Architekt verlangt seine volle Vergütung oder eine hohe Entschädigung. Der Bauherr hält die Forderung für überzogen oder unberechtigt.
Wie kann ich mich über das Thema Architektenvertrag weiter informieren?
Wer sich über das Thema Architektenvertrag weiter informieren möchte, kann folgende Links auf einschlägige Gesetze und weitere Quellen nutzen:
– Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/
– Das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
– Die Berufsordnung der Architektenkammern: https://www.bak.de/architekten/berufsrecht/berufsordnungen/
– Die Verbraucherzentrale zum Thema Bauen und Wohnen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/bauen-und-wohnen
Snippet: Wie prüfe ich einen Architektenvertrag? Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich rechtlich absichern können.
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