Rechtsnews 11.01.2013 Julia Brunnengräber

Urteil zur Eigenbelastung wegen Krankheitskosten

Ist es verfassungswidrig, bei der Berechnung außergewöhnlicher Belastungen wegen Krankheitskosten eine zumutbare Eigenbelastung anzusetzen? Genau diesen Vorwurf erhoben Kläger. Sie hatten für einen bestimmten Veranlagungszeitraum Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Allerdings ergab sich letztendlich kein Abzug, da die Belastungen als zumutbar erklärt wurden – eine Verfassungswidrigkeit, fanden die Kläger. Sind sie im Recht? Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied darüber.

Abzugsfähige Krankheitskosten ohne tatsächlichen Abzug

Es ging konkret um Aufwendungen für eine Chefarztbehandlung und einen Zweibettzimmerzuschlag. Krankheitskosten in Höhe von ungefähr 1250 Euro kamen so zustande. Das Finanzamt sah diese Krankheitskosten als abzugsfähig an. Allerdings stellte sich heraus, dass kein Abzug zustande kommt, da sie als zumutbare Belastung zu verstehen sind. Damit waren die Kläger nicht einverstanden. Sie argumentierten, dass die Krankheitskosten zwangsläufig entstanden sind, was ein Kriterium dafür darstellt, dass sie als Belastungen gelten, die außergewöhnlich sind.

FG: Zumutbare Belastungsgrenze nicht überschritten

Das FG sah das anders. Es erklärte, dass „Krankheitskosten als Kosten der Existenzsicherung nicht generell ohne Einberechnung einer zumutbaren Belastung abgezogen werden müssten“. Entscheidend sei, dass eine „existentielle Betroffenheit“ der Kläger nicht zu erkennen ist, da sie über ein gewisses Maß ein Einkommen verfügen. Dieses liege „weit über dem Regelsatz für das Existenzminimum“. Die Krankheitskosten machen rund 0,18 v.H. des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte aus. Zudem ließ das Gericht eine Revision der Kläger nicht zu. 

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

  • Quelle: Pressemitteilung  des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. September 2012, Az.: 4 K 1970/10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive