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Rechtsnews 26.08.2015 Christian Schebitz

Wie gut ist das neue Elterngeld Plus?

In Deutschland gibt es für Eltern zahlreiche finanzielle Förderungen, die als Anreiz dazu dienen sollen, wieder mehr Kinder zu bekommen. Seit dem 01. Januar 2007 gehört auch das Elterngeld dazu, dass den Eltern die Erziehung ihres Kindes zu Hause ermöglichen soll. Die Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist dabei die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt. Im Sommer 2015 wurde zusätzlich zum klassischen Modell das Elterngeld Plus eingeführt. Dieses wurde speziell für Eltern entwickelt, die einen schnelleren Wiedereinstieg in das Berufsleben anstreben. Doch welche Vorteile bietet das neue Modell gegenüber dem klassischen Elterngeld?

Das klassische Elterngeld – wie funktioniert es?

Ursprünglich wurde das Elterngeld als Einkommensersatz für bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes eingeführt. Ein einzelner Elternteil kann das Elterngeld bis zu 12 Monate lang in Anspruch nehmen, wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, um das Kind zu betreuen, können zwei zusätzliche zwei Monate erhalten werden. Alleinerziehende erhalten die Zahlung ebenfalls 14 Monate lang. Es ist auch möglich, das Elterngeld zwischen den Eltern aufzuteilen. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel 65% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens jedoch 300 und maximal 1.800 Euro. Dabei sollte beachtet werden, dass nur das reine Einkommen ohne Weihnachtszulagen oder Urlaubsgelder als Grundlage für die Berechnung verwendet wird. Zusätzlich zum Elterngeld darf in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden, dabei entfällt jedoch ein Monatsteil des Elterngeldes. Beträgt das jährliche Einkommen vor der Geburt bei Paaren mehr als 500.000 Euro und bei Alleinerziehenden 250.000 Euro, besteht kein Anspruch.

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Bei der Berechnung des Elterngeldes werden auch mögliche andere Kinder im Haushalt berücksichtigt. Bei einem weiteren Kind unter drei Jahren oder zwei weiteren Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren erhöht sich der Betrag um 10 %, mindestens jedoch um 75 Euro. Eine Neuerung in Bezug auf das Elterngeld ist der Wegfall des doppelten Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten. Erhielt zuvor jedes Kind ein gesondertes Elterngeld, bekommt jetzt jedes weitere Kind nur noch einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Das Elterngeld muss nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Formalitäten sollten dabei so schnell wie möglich geklärt werden, da die Leistung nur bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann.

Was ist das neue Elterngeld Plus?

Ab dem 01. Juli 2015 gibt es für Eltern nun die Möglichkeit, sich zwischen dem normalen Elterngeld und dem Elterngeld Plus zu entscheiden. Bei letzterem wird für den doppelten Zeitraum von 28 Monaten die Hälfte des normalen Elterngeldes ausbezahlt. Das ist besonders für Eltern interessant, die neben der Erziehung ihres Kindes weiterhin in Teilzeit arbeiten möchten. Sind beide Eltern mit 25-30 Wochenstunden zur gleichen Zeit tätig, erhalten sie zusätzlich je vier Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus. Alleinerziehende erhalten die Leistung die vollen 28 Monate lang. Für den Antrag werden neben der Geburtsurkunde des Kindes auch ein Einkommensnachweis für die letzten 12 Monate vor der Geburt, eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld und eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers benötigt.

Die Mutter befindet sich innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt noch im Mutterschaftsurlaub und erhält finanzielle Leistungen von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Diese Beträge werden direkt mit dem Elterngeld verrechnet und die zwei Monate vom Zeitraum des Elterngeldes abgezogen. Wenn danach keine Teilzeittätigkeit möglich oder erwünscht ist, können auch das klassische Elterngeld und das Elterngeld Plus kombiniert werden. Dabei ist es möglich, dass die Mutter zunächst für einige Monate Elterngeld bezieht und dann im Rahmen einer Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld Plus umsteigt.

Welche Vor- und Nachteile bietet Elterngeld Plus?

Das neue Elterngeldmodell verfügt über zahlreiche Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen des alternativen Elterngeldmodells zählt vor allem der leichtere Weidereinstieg in den Beruf, da eine Teilzeittätigkeit belohnt und angestrebt wird. Außerdem erhalten die Eltern bedingt durch ihr zusätzliches Einkommen auf den gesamten Zeitraum gesehen insgesamt mehr Geld als beim normalen Elterngeld. Ein Vorteil ist auch, dass im Gegensatz zum klassischen Modell ab dem 15. Lebensmonat des Kindes Betreuungsgeld erhalten werden kann.

Nachteilig ist hingegen, dass monatlich ein geringerer Betrag ausgezahlt wird als beim klassischen Elterngeld. Außerdem müssen beide Eltern in Teilzeit tätig sein, um die vollen 28 Monate in Anspruch nehmen zu können. Auch im Hinblick auf die Zahlung von Steuern ist das Elterngeld Plus eher nachteilig, wenn nicht direkt die jeweilige Steuerklasse geändert und angepasst wird. Dabei sollte in jedem Fall beachtet werden, dass die Änderung sieben Monate vor Erhalt des Elterngeldes erfolgen muss. Auch die angebliche Steuerfreiheit ist nicht unbedingt gegeben, da das Elterngeld bei der Berechnung der Steuern auf das restliche Einkommen aufgeschlagen wird. Genauso wird das Elterngeld auch bei der Auszahlung von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld mit einberechnet. Ein Freibetrag wird nur gewährt, wenn vor der Geburt des Kindes gearbeitet wurde.

Alles in allem verfügt das neue Modell des Elterngeld Plus genauso wie sein Vorgänger über einige Schwächen. Im Gegensatz zum klassischen Elterngeld bietet es jedoch Vorteile für Eltern, die direkt wieder in das Berufsleben einsteigen wollen. Außerdem ist eine höhere Flexibilität möglich, da beide Modelle ohne Probleme kombiniert werden können.

Quellen:

http://www.zdf.de/wiso/elterngeld-plus-mehrlingsgeburt-partnerschaftsbonusmonate-36117856.html

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/elterngeldplus-leistungen-charts-04062014,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

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