Rechtsnews 21.03.2023 Alex Clodo

Paket verloren: Wer haftet bei abhanden gekommenen Paketen?

Immer mehr Menschen bestellen Waren online und lassen sie sich nach Hause liefern. In vielen Fällen kann das Paket jedoch nicht persönlich entgegengenommen werden. In diesem Fall wird das Paket häufig vom Nachbarn angenommen, um es später an den Empfänger weiterzuleiten. Doch was passiert, wenn das Paket nach der Annahme beim Nachbarn verschwindet oder beschädigt wird? Wer haftet in diesem Fall?

Wie ist die grundsätzliche Rechtslage, wenn ein Paket abhanden kommt?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Empfänger für die Annahme der bestellten Ware verantwortlich. Ist der Empfänger jedoch nicht persönlich anwesend, kann er eine andere Person beauftragen, die Ware in seinem Namen entgegenzunehmen. Wenn also der Nachbar das Paket entgegennimmt, handelt es sich um eine Empfangsvollmacht im Sinne des BGB.

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Wann haftet der Nachbar, wenn das Paket beschädigt oder verloren gegangen ist?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Nachbar, der ein Paket annimmt, für die Beschädigung oder den Verlust des Pakets während der Zeit, in der sich das Paket in seiner Obhut befindet. Die Haftung des Nachbarn ist jedoch begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn der Nachbar das Paket sicher aufbewahrt hat und es nicht gestohlen oder beschädigt wurde, haftet er nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Pakets. Wurde das Paket jedoch gestohlen oder beschädigt, während es sich in der Obhut des Nachbarn befand, kann der Nachbar für den Schaden haftbar gemacht werden.

Wichtig ist jedoch, dass der Nachbar nicht für den gesamten Wert des Pakets haftet, sondern nur für den tatsächlichen Schaden. Wenn das Paket beschädigt wurde, muss der Nachbar nur den Wert der beschädigten Ware ersetzen. Wurde das Paket gestohlen, haftet der Nachbar für den Wert des Pakets zum Zeitpunkt des Diebstahls.

Es ist auch möglich, dass der Nachbar nicht haftet, wenn er nachweisen kann, dass er das Paket ordnungsgemäß entgegengenommen und aufbewahrt hat. Wenn der Nachbar das Paket beispielsweise in einem verschlossenen Raum aufbewahrt hat und es trotzdem gestohlen wurde, haftet er möglicherweise nicht für den Verlust.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Nachbar nur dann haftet, wenn er das Paket ausdrücklich im Namen des Empfängers angenommen hat. Nimmt der Nachbar das Paket beispielsweise versehentlich oder ohne ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers an, haftet er nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Pakets.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Nachbar eine begrenzte Haftung für das Paket übernimmt, wenn er es im Namen des Empfängers annimmt. Die Haftung des Nachbarn hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Weise, wie das Paket aufbewahrt wurde, und dem Wert des Pakets. Es ist daher wichtig, dass der Empfänger sich vergewissert, dass der Nachbar das Paket sicher aufbewahren kann, um das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung zu minimieren.

Welche Paragrafen spielen in solchen Haftungsfällen eine Rolle?

Für die Haftung des Nachbarn im Zusammenhang mit dem Empfang von Paketen können verschiedene Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einschlägig sein.

Zunächst ist § 433 BGB von Bedeutung, der den Kaufvertrag regelt. Hat der Empfänger eines Paketes mit dem Verkäufer vereinbart, dass das Paket an seine Adresse geliefert wird, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Empfänger und dem Verkäufer zustande. In diesem Fall ist der Empfänger Vertragspartner des Verkäufers und haftet für das Paket.

Nimmt jedoch der Nachbar das Paket im Namen des Empfängers an, so wird er zum Vertreter des Empfängers. Die Rechte und Pflichten des Empfängers gehen auf den Nachbarn über, solange sich das Paket in seinem Gewahrsam befindet. In diesem Fall ist § 164 BGB einschlägig, der die Stellvertretung regelt.

Auch § 278 BGB ist relevant, wenn es um die Haftung des Nachbarn geht. Diese Vorschrift regelt die Haftung von Erfüllungsgehilfen. Der Nachbar ist Erfüllungsgehilfe des Empfängers, da er das Paket für den Empfänger entgegennimmt und vorübergehend in Verwahrung nimmt. Verwahrt der Nachbar das Paket nicht ordnungsgemäß oder wird es gestohlen, kann er als Erfüllungsgehilfe des Empfängers haftbar gemacht werden.

§ 276 BGB ist ebenfalls einschlägig, da diese Vorschrift die allgemeine Haftung für Schäden regelt. Wird das Paket während der Obhut des Nachbarn beschädigt oder geht es verloren, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Die Haftung des Nachbarn ist jedoch auf den tatsächlich entstandenen Schaden beschränkt.

Insgesamt gibt es verschiedene Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die für die Haftung des Nachbarn für empfangene Pakete relevant sein können. Welcher Paragraph letztendlich zur Anwendung kommt, hängt von den jeweiligen Umständen ab, einschließlich des Kaufvertrags, der Stellvertretung und der allgemeinen Haftung für Schäden.

Wann haftet der Paketdienst, wenn das Paket verloren geht?

Wenn ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird und dann verloren geht, kann auch der Paketdienst haftbar gemacht werden. Die Haftung des Paketdienstes hängt jedoch davon ab, ob zwischen dem Paketdienst und dem Absender des Pakets ein Vertrag besteht.

Grundsätzlich ist der Paketdienst als Vertragspartner des Absenders verpflichtet, das Paket ordnungsgemäß beim Empfänger abzuliefern. Wird das Paket beim Nachbarn abgegeben, kann der Paketdienst trotzdem haftbar gemacht werden, wenn das Paket nicht ordnungsgemäß zugestellt wird.

§ 280 BGB regelt die Haftung für Pflichtverletzungen. Verletzt der Paketdienst seine Pflichten, kann er auf Schadenersatz und gegebenenfalls auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Auch der Absender kann den Paketdienst wegen Vertragsverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB in Anspruch nehmen, wenn das Paket dem Empfänger nicht zugestellt wurde.

Eine weitere wichtige Vorschrift für die Haftung des Paketdienstes ist § 278 BGB, der die Haftung von Erfüllungsgehilfen regelt. Beauftragt der Paketdienst einen Subunternehmer mit der Zustellung des Pakets, so ist der Subunternehmer Erfüllungsgehilfe des Paketdienstes. Wenn der Subunternehmer das Paket nicht ordnungsgemäß zustellt oder es beim Nachbarn verloren geht, kann der Paketdienst für den Schaden haftbar gemacht werden.

In bestimmten Fällen kann auch das Transportrecht zur Anwendung kommen. Das deutsche Transportrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und enthält Vorschriften über die Haftung für Schäden, die bei der Beförderung von Gütern entstehen.

Wann haftet der Empfänger?

Beauftragt der Empfänger einen Nachbarn mit der Annahme des Pakets, übernimmt er eine gewisse Verantwortung für das Paket. Wird das Paket beim Nachbarn beschädigt oder gestohlen, kann der Empfänger für den Verlust oder die Beschädigung des Pakets haftbar gemacht werden, wenn er den Nachbarn nicht ausreichend über die besonderen Anforderungen an die Aufbewahrung informiert hat.

Wie kann man sich vor verlorenen Paketen schützen?

Es gibt einige Maßnahmen, die der Empfänger ergreifen kann, um sich vor Verlust oder Beschädigung des Pakets zu schützen. Zum einen sollte sich der Empfänger vergewissern, dass der Nachbar, der das Paket annimmt, vertrauenswürdig ist und das Paket sicher aufbewahren kann. Zum anderen kann der Empfänger dem Nachbarn eine Vollmacht ausstellen, die ihn berechtigt, das Paket in seinem Namen anzunehmen.

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