Der Weihnachtsbaum gehört zu einem besinnlichen Fest einfach dazu. Doch der Christbaum hat in vielen Familien bereits für reichlich Ärger
gesorgt, vor allem wenn er nicht nur mit Kugeln und Lametta verziert ist, sondern brennende Kerzen für den nötigen Schein sorgen. Aber auch schon der Kauf der Tanne kann zu Unstimmigkeiten führen.
Lärmender Weihnachtsbaumverkauf
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Vor den Weihnachtsfeiertagen und auch noch am Heiligabend preisen viele Christbaumverkäufer ihre Tannen auf Plätzen und Straßen der Stadt an. Durch den lauten Verkauf fühlen sich viele Anwohner gestört. So auch in einem konkreten Fall, in welchem ein Anwohner sich darüber beschwerte, dass auf einem freien Gelände in der Nähe seiner Wohnung schon seit Jahren Weihnachtsbäume verkauft wurden. Vor Gericht hatte er Erfolg. Der Christbaumverkauf sei unzulässig, falls der Bebauungsplan in einem Wohngebiet Gewerbebetriebe ausschließe. Darüber hinaus wurden die Tannen und Fichten nicht nur den Anwohner, sondern vor allem dem Durchgangsverkehr angeboten.
Brennender Christbaum
Zu einem traditionellen Christbaum gehören in vielen Familien auch heute noch echte Kerzen. Doch diese können eine gefährliche Feuerquelle darstellen. Immer wieder kommt es vor, dass die Familienmitglieder bzw. Bewohner vergessen, die Kerzen auszupusten. So auch in einem konkreten Fall, bei dem ein betrunkener Mann auf der Couch eingeschlafen war und die Kerzen zuvor nicht ausgemacht hatte. Schnell brannte seine Wohnung lichterloh und das Feuer griff auf das gesamte Gebäude über. Den Schaden musste der Mann selbst bezahlen, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Wer muss Tannenbaumnadeln auf dem Gemeinschaftsweg beseitigen?
Nach den Festtagen hat der Weihnachtsbaum meist ausgedient und muss entsorgt werden. Das geschieht in der Regel jedoch nicht ohne Spuren. Durch das lange Stehen verliert der Baum viele Nadeln, die auf dem Weg aus der Wohnung meist den Flur und das Außengelände beschmutzen. Dies war auch bei einer Familie der Fall, die ein Wegerecht über das Nachbargrundstück besaß. Die Nachbarn beschwerten sich über die Wegverschmutzung durch die Tannennadeln. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte. Die Familie nutzte das
Grundstück des Nachbarn übermäßig und war somit zur Reinigung des Weges verpflichtet.
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