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Rechtsnews 02.04.2024 Alex

Wer haftet im Reisebus für das Gepäck?

Die Reisesaison beginnt langsam wieder. Die Osterferien sind in manchen Bundesländern noch im vollen Gange, sodass sich einige Familien noch im Urlaub befinden. Manche reisen mit dem Flugzeug, manche mit dem eigenen Auto und manche mit einem Reisebus. Dort wird das Gepäck meistens mit anderem Gepäck verstaut und bis zur Ankunft nicht mehr kontrolliert. Doch wer haftet dann für das Gepäck, sollte es Schaden nehmen? Die Antwort finden Sie hier!

Was ist die rechtliche Grundlage für die Haftung im Reisebus?

Die Haftung im Zusammenhang mit Reisebussen wird hauptsächlich durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Pflichten von Unternehmen, die Personen befördern, und schützt die Rechte der Passagiere.

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Welche Pflichten hat das Busunternehmen in Bezug auf das Gepäck der Passagiere?

Gemäß § 9 PBefG ist das Busunternehmen verpflichtet, das Gepäck der Passagiere sicher zu transportieren und aufzubewahren. Es muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Schäden oder Verluste zu vermeiden.

Was passiert, wenn das Gepäck während der Fahrt beschädigt oder verloren geht?

Im Falle von Schäden oder Verlusten ist das Busunternehmen grundsätzlich haftbar, es sei denn, es kann nachweisen, dass es alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um das Gepäck sicher zu verwahren und zu transportieren.

Beispiele für die Anwendung der Gesetze:

Fall 1: Beschädigung des Gepäcks

Anna reist mit einem Reisebus zu einem Geschäftstreffen. Während der Fahrt wird ihr Koffer beschädigt. Gemäß § 9 PBefG ist das Busunternehmen für die Beschädigung verantwortlich, es sei denn, es kann nachweisen, dass es keine Fahrlässigkeit begangen hat.

Tipp: Anna sollte unverzüglich den Schaden dem Busunternehmen melden und gegebenenfalls Ansprüche geltend machen. Sie sollte alle relevanten Beweise sammeln, z. B. Fotos des beschädigten Gepäcks und Zeugenaussagen anderer Passagiere.

Fall 2: Verlust des Gepäcks

Max nimmt einen Reisebus für einen Urlaub. Bei seiner Ankunft stellt er fest, dass sein Koffer verschwunden ist. Gemäß § 9 PBefG ist das Busunternehmen für den Verlust verantwortlich, es sei denn, es kann nachweisen, dass es alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um das Gepäck sicher zu transportieren und aufzubewahren.

Tipp: Max sollte sofort eine Verlustmeldung beim Busunternehmen einreichen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn das Unternehmen die Haftung ablehnt. Er sollte auch prüfen, ob eine Reiseversicherung den Verlust abdeckt.

Fall 3: Diebstahl des Gepäcks

Sarah fährt mit einem Reisebus zu einem Festival. Während einer Pause wird ihr Rucksack gestohlen. Gemäß § 9 PBefG ist das Busunternehmen normalerweise nicht für Diebstahl verantwortlich, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass das Unternehmen Fahrlässigkeit begangen hat, z. B. durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen am Haltepunkt.

Tipp: Sarah sollte den Diebstahl sofort der Polizei melden und alle relevanten Informationen sammeln. Sie kann versuchen, das Busunternehmen für Fahrlässigkeit haftbar zu machen, indem sie beispielsweise Zeugenaussagen anderer Passagiere oder Beweise für unzureichende Sicherheitsmaßnahmen vorlegt.

Einschlägige Gesetze:

Dieser Blogbeitrag bietet Ihnen grundlegende Informationen zur Haftung im Reisebus für ihre Urlaubsutensilien und gibt Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen. Denken Sie daran, dass jeder Fall individuell ist und rechtliche Beratung ratsam sein kann. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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