Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch was bedeutet Arbeitsschutz eigentlich und welche Regelungen gelten ab 2023? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen und wie Sie sich rechtlich absichern können.
Was ist Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Bereitstellung von Schutzausrüstungen und Erste-Hilfe-Mitteln, die Unterweisung und Ausbildung der Beschäftigten sowie die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Arbeitsschutz: Was gilt ab 2024? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Grundlage des Arbeitsschutzes in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die allgemeinen Grundsätze und Pflichten des Arbeitsschutzes festlegt. Daneben gibt es eine Reihe von Verordnungen, die spezielle Aspekte des Arbeitsschutzes regeln, wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Arbeitszeitverordnung (ArbZV) oder die Biostoffverordnung (BioStoffV). Ergänzt werden diese Verordnungen durch technische Regeln, Richtlinien und Normen, die konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz formulieren.
Was ändert sich 2023 im Arbeitsschutz?
Im Jahr 2023 treten einige Änderungen im Arbeitsschutz in Kraft, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beachten sollten. Hier einige Beispiele:
- Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) galt bis zum 31. März 2023. Sie enthält besondere Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel das Tragen von medizinischen Masken, das Einhalten von Mindestabständen, das Lüften von Räumen oder das Angebot von Homeoffice.
- Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie regelt die Durchführung von Untersuchungen zur Feststellung und Erhaltung der gesundheitlichen Eignung der Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten oder Gefährdungen. Die Verordnung enthält u.a. eine Auflistung von Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen sowie eine Anpassung der Untersuchungsintervalle.
- Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) trat am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie regelt den Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz. Die TRGS 910 enthält unter anderem Grenzwerte für diese Stoffe sowie Maßnahmen zur Substitution, Minimierung oder Absaugung.
Wie kann ich mich über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes informieren?
Wenn Sie mehr über den Arbeitsschutz erfahren möchten, können Sie sich an verschiedene Quellen wenden. Zum Beispiel:
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert auf seiner Website über die rechtlichen Grundlagen und Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz.
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet auf ihrer Website Fachinformationen, Publikationen und Veranstaltungen zum Thema Arbeitsschutz an.
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertritt die Interessen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und berät zu Fragen des Arbeitsschutzes.
- Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und bieten ihren Mitgliedern Präventions-, Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen im Bereich Arbeitsschutz an.
- Die Website www.rechtsanwalt.com bietet Ihnen eine Übersicht über qualifizierte Rechtsanwälte, die Sie zum Arbeitsrecht beraten können.
Bewirbt man sich um eine Stelle in einem Unternehmen, erwartet man als Arbeitnehmer neben der guten Bezahlung und festen Arbeitszeiten vor allem die Schaffung und Erhalt sicherer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Ein wirksamer Arbeitsschutz und eine einwandfreie Unfallvermeidung sind essentiell für das Wohlbefinden der Angestellten. Für die Schaffung einer solchen Atmosphäre ist der Arbeitgeber verantwortlich und wird auch durch verschiedene Gesetze von dem Gesetzgeber zu einem solchen Verhalten gedrängt.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das wichtigste Grundlagengesetzt für den betrieblichen Arbeitsschutz, an dem sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren müssen. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Arbeitssicherheitsgesetz
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist ein weiteres bestimmendes Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung ihren Rat einzuholen.
Sicherheit in Arbeitsstätten
Die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) enthält explizite Anordnungen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in Arbeitsstätten. Sie dient der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, weshalb sie sich primär an Arbeitgeber richtet. Dennoch ist die Verordnung über Arbeitsstätten auch für Arbeitnehmer sehr interessant, da sie daraus Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen können. Dies lässt sich vor allem anhand der Forderungen nach geeigneten sozialen Einrichtungen, wie Pausen- und Bereitschaftsräumen (sog. Activity room) an einer Arbeitsstätte aufzeigen. Die ArbStättV enthält Richtlinien für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten; so gehören zu einer Arbeitsstätte z.B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Lager- und Nebenräume, die Sanitär- und Erste-Hilfe-Räume und ggf. Unterkünfte.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Jede Tätigkeit bringt für die Beschäftigten immer wieder Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Gleichzeitig zeigen die politischen und sozialrechtlichen Entwicklungen, dass die Lebensarbeitszeit sich stets verlängert. Das Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die frühe Erkennung und Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen. Daneben soll die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Entwicklung des Arbeitsschutzes in einem Unternehmen gewährleisten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und Vorrichtungen nicht ersetzen, ist jedoch durch persönliche Belehrung und Aufklärung sehr gut zu ergänzen.
Arbeitsschutzbelehrung
Die Arbeitsschutzbelehrung dient als Information für die Arbeitnehmer hinsichtlich aller möglichen Gefahren und deren Folgen in einem Betrieb. Abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, variieren die Inhalte der Belehrungen. Meist enthalten diese einen Hinweis auf Gefahren durch Maschinen, Arbeitsvorgänge oder Chemikalien. Die Arbeitsschutzbelehrung dient als Kenntnisvermittlung für Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten im Gesundheits-, Arbeits- oder Brandschutz. Die Arbeitsschutzbelehrung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden; insbesondere dann, wenn z.B. neue Maschinen oder neue Software im Unternehmen installiert werden.
Unterweisung
Mit Unterweisungen informiert und qualifiziert der Arbeitgeber seine Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Der Arbeitgeber bindet damit die Arbeitnehmer in den Arbeitsschutzprozess mit ein und geht seiner Pflicht nach, den Beschäftigten das notwendige Wissen an die Hand zu geben, um Gesundheitsgefährdungen selbstständig zu erkennen und auf diese sachgerecht reagieren zu können.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.