In Deutschland sind Stand 03.06.2022 gut 64,5 Millionen gegen Corona geimpft. Umgerechnet ist dies eine Impfquote von 77,5%. In fast allen Fällen verlaufen die Impfungen völlig komplikations- und problemlos. Es gibt leider aber auch andere Fälle, wenn auch nur wenige, schlimmere Fälle. Sollten nach einer Impfung Komplikationen auftreten, sind diese häufig schwerwiegend und langanhaltend. In diesen Situationen stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob und gegen wen der Geschädigte einen Anspruch auf Entschädigung zur Kompensation des eingetretenen Schadens hat. Dieser Beitrag gibt Ihnen Aufschluss zur Frage, welche Ansprüche bestehen.
Welche Anspruchsgegner sind bei Impfschaden denkbar?
Man könnte drei Anspruchsverpflichtete in Betracht ziehen. Zum einen der impfende Arzt und zum anderen der Staat, der in bestimmten Fällen soziale Entschädigung für Gesundheitsschäden zu leisten hat. Aber auch Ansprüche gegen den Hersteller sind denkbar.
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Welche Ansprüche bestehen bei Impfschäden? erhalten
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Wann aber haftet der Arzt oder der Staat bei Impfschäden?
Eine Haftung des Arztes ist dann gegeben, wenn er schuldhaft eine Pflicht aus dem Behandlungsverhältnis mit dem Patienten verletzt hat, was in aller Regel einen Behandlungsfehler oder einen Aufklärungsfehler voraussetzt.
Eine Haftung des Staates liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen des §60 IfSG gegeben sind. Es haben im September 2013 deutschlandweit 2.980 IfSG-Geschädigte und deren Hinterbliebene Versorgungsleistungen bezogen.
Haftung der Hersteller
Es können auch Ansprüche gegen die Hersteller bestehen. Es wurde berichtet, dass in den Verträgen zwischen der Europäischen Union und den Impfstoffherstellern sich die Vertragsstaaten verpflichtet hätten, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Hersteller für Impfschäden haften muss. Das bedeutet, dass im Ergebnis die Steuerzahler – und nicht die Hersteller – das finanzielle Risiko tragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um einen Anspruch gegen Impfschäden geltend zu machen?
Nach §60 IfSG besteht ein Anspruch für denjenigen, der durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die
1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgeNommen wurde, |
1a. gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung vorgenommen wurde,
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2. auf Grund des IfSG angeordnet wurde,
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3. gesetzlich vorgeschrieben war oder
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4. auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
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5. eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens oder bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), soweit das IfSG nichts Abweichendes bestimmt ist. |
Welche gesundheitlichen Folgen einer Schutzimpfung wurden bisher festgestellt?
Als gesundheitliche Folge einer Schutzimpfung wurden in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung z.B. festgestellt:
- Hirnschaden mit Störungen des Bewegungsvermögens und der geistigen Entwicklung sowie Anfallsleiden als Folge einer Poliomyelitisschutzimpfung (LSG Brandenburg, 16.03.2016, Az. L 13 VJ 59/14 WA).
- Lähmung der Beine als Folge einer Impfung gegen Pocken (SG Duisburg, 08.07.2015, Az. S 51 VJ 41/11).
- Anfallsleiden mit Entwicklungsretardierung (Dravet-Syndrom) als Folge einer6-fach-Impfung gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis, Hib, Hepatitis B und Polio (LSG Bayern, 15.12.2015, Az. L 15 VJ 4/12).
- West-Syndrom (BNS-Anfallleiden) als Folge einer Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Hepatitis B, Polyomyelitis (SG München, 03.12.2015, Az. S 9 VJ 2/06).
Welche Entschädigungsleistungen bestehen bei Impfschäden?
Welche Entschädigungsleistungen sind denkbar? Es kommen bei einem Impfschaden staatliche, also soziale Entschädigungsleistungen in Betracht. Dabei kann beispielsweise die Heilbehandlung und die Krankenbehandlung entschädigt werden, außerdem eine Ausgleichsrente oder auch eine Pflegezulage ausgezahlt werden. Weiterhin kann eine Beschädigtenrente – auch Grundrente genannt – ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 bestehen. Im schlimmsten Fall steht den Hinterbliebenen auch ein Bestattungs- und Sterbegeld zu, sowie die Hinterbliebenenrente.
Wie hoch beträgt die Grundrente?
Die Grundrente beträgt 127 Euro bis 668 Euro monatlich. Dies ist abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen. Weiterhin können verschiedene Zulagen wie beispielsweise für Schwerbehinderte hinzukommen. Dabei muss der Grad der Schädigungsfolgen mindestens 50 betragen.
Rechtsschutz gegen Ansprüche
Welche Rechtsmittel können Sie einlegen? Sollte Ihr Antrag auf Impfentschädigung abgelehnt werden, kann gegen die Ablehnung zunächst ein Widerspruch erhoben werden. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, kann der Entschädigungsanspruch durch eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht durchgesetzt werden.
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Quellen:
https://ra-klose.com/leistungsspektrum/sozialrecht/impfschaden
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