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Rechtsnews 10.04.2022 Alex Clodo

Bundestag: Impfpflicht abgelehnt

Impfen schützt. Und zwar den Einzelnen in der Regel vor schweren Covid-Krankheitsverläufen. Doch die eigene Gesundheit muss im freiheitlichen Rechtsstaat jedermanns eigene Verantwortung sein. Selbst wenn es den eigenen Tod bedeutet. Nur wenn die Selbstgefährdung zugleich Dritte gefährdet, lässt sich über Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit und anderer Grundrechte diskutieren. Am Donnerstag, den 07.04.2022 hat der Deutsche Bundestag die Diskussion um die allgemeine Impfpflicht beendet. Seit Monaten dauert die Diskussion an, ohne erkennbaren Erkenntnisgewinn. Das Pflichtalter wurde immer weiter nach oben geschraubt: 18, 50, zum Schluss waren es 60 Jahre. Nun ist die Impfpflicht ganz vom Tisch. Aber wieso? Die Gründe erfahren Sie hier!

Die Abstimmung

Was ergab die Abstimmung im Bundestag? In namentlicher Abstimmung haben die Parlamentarier alle Vorlagen abgelehnt. Es lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses den Abstimmungen zugrunde. In dieser Empfehlung wurden zuvor die Gesetzentwürfe zusammengeführt, die eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15.10.2022 vorsah. 296 Abgeordnete des Bundestages stimmten in namentlicher Abstimmung für den zusammengeführten Gesetzentwurf, dagegen stimmten 378 Parlamentarier. Neun Abgeordnete haben sich enthalten. Damit wurde der Kompromissentwurf abgelehnt.

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Andere Bedingungen unter Omikron

Durch die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sind andere Bedingungen gegeben als unter Delta. Die Mehrheit des Bundestages ist der Ansicht, dass wir in einer anderen Phase der Pandemie leben – mit anderen Zusammenhängen. Das erleben nicht nur Millionen Deutsche, die sich in den letzten Monaten trotz Impfung infiziert haben. Auch das Robert Koch Institut hält fest, dass unbekannt ist, inwieweit die Impfung gegen die Omikron-Infektion schützt. Das RKI ist der Meinung, dass sich auch geboosterte Menschen noch infizieren und dabei auch Viren ausscheiden können. Zudem sind Erkenntnisse bekannt, dass die vorherrschende Omikron-Variantet in der Regel deutlich milder verläuft, als die vorherigen Varianten. Daher mindert dies auch die verfassungsrechtliche Erforderlichkeit der Impfpflicht extrem, was auch in Österreich erkannt wurde. In Österreich wurde die Impfpflicht daher wieder zurückgenommen.

Weiterhin führt die geringere Gefährlichkeit dazu, dass dem zweiten verfassungsrechtlichen Argument für die Impfpflicht der Boden entzogen wurde. Dieses Argument ist seit Tag eins präsent: Die mögliche Überlastung des Gesundheitssystems. Bei einer Inzidenz von mittlerweile 2.000 ist die Anzahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen im gleichen Zeitraum um mehr als die Hälfte gesunken. Daher ist es schlicht unrealistisch, dass es im Herbst zu einer Überlastung es Gesundheitssystems wegen Omikron kommt. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine neue Variante auftreten, ist nicht sicher, ob die aktuellen Impfstoffe gegen diese helfen würde. Daher ist es verfassungsrechtlich gesehen richtig, eine Impfpflicht abzulehnen.

Gründe für die abgelehnte Impfpflicht

Gab es weitere Gründe für das Ablehnen der Impfpflicht? Die allgemeine Impfpflicht ist schlicht nicht geeignet, das angestrebte Ziel der Impfung zu erreichen. Auf diese Punkte hat auch der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Max Lucas, in seiner Rede im Bundestag hingewiesen. Es würden Umfragen zufolge lediglich nur zwei Prozent der Ungeimpften einer Impfpflicht Folge leisten. Es wäre also mit massivem Widerstand der Impfgegner zu rechnen. Unabhängig von den Folgen der Impfung stellt die Impfpflicht einen massiven, schweren Grundrechtseingriff dar. Sollten Sie die aktuellen Bedenken der Impfgegner nicht teilen, mögen Sie sich wohl fragen, wie er oder sie es – etwa in einer anderen politischen Situation – fände, wenn der Staat zum “Gemeinwohl” einen körperlichen Eingriff verlegt.

Um einen derartigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht zu rechtfertigen, müssen sehr gewichtige Gründe bestehen. In der aktuellen Phase der Pandemie liegen diese jedoch nicht vor. Ganz im Gegenteil. Daher wäre eine Impfpflicht aktuell unverhältnismäßig. Das hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten richtig erkannt und dabei ein beruhigendes verfassungsrechtliches Problembewusstsein bewiesen. Es bleibt abzuwarten, wie lange es dauert, bis eventuell eine neue Debatte über das doch eher heikle Thema aufkommen wird. Corona beschäftigt uns weiter – auch wenn es momentan durch den Ukraine-Krieg überschattet wird.

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Quelle:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566

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