Rechtsnews 20.09.2025 Alex Clodo

Wann liegen außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) vor?

 

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstandene, überdurchschnittlich hohe Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen gegenüber der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger entstehen; nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt, ist steuerlich abzugsfähig (gesetzliche Grundlage: EStG §33).

1) Was sagt das Gesetz — was ist die rechtliche Grundlage?

Die zentrale Norm ist § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort heißt es vereinfacht: Erleiden Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger, kann auf Antrag ein Teil dieser Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden — und zwar nur derjenige Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt.

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2) Welche drei rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Zwangsläufigkeit: Die Ausgabe musste aus rechtlichen, tatsächlichen oder medizinischen Gründen getragen werden — sie war nicht rein freiwillig.
  2. Überdurchschnittlichkeit: Die Kosten übersteigen das, was die Mehrheit von Steuerpflichtigen mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen und Familienstand normalerweise trägt.
  3. Nicht-typische Lebensführungskosten: Typische Lebenshaltung (z. B. normale Kleidung, regelmäßige Lebensmittel) bleibt ausgeschlossen — auch wenn sie sehr hoch sind.

3) Was versteht man unter der zumutbaren Belastung und wie wird sie berechnet?

Die zumutbare Belastung ist ein prozentualer Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird in drei Einkommensstufen gestaffelt (bis 15.340 €, über 15.340 € bis 51.130 €, über 51.130 €). Der Prozentsatz hängt vom Familienstand und der Kinderzahl ab (übliche Werte: 1–7 %). Entscheidende Rechtsprechung hat die Berechnungsmethode präzisiert: statt einen einheitlichen Prozentsatz auf den gesamten Gesamtbetrag anzuwenden, wird jeder Stufen-Abschnitt mit dem für diese Stufe vorgesehenen Prozentsatz belastet (stufenweise / gestaffelte Anwendung).

Tipp: Die Behörden berechnen die zumutbare Belastung in der Regel automatisch — trotzdem solltest du die Rechnung prüfen (siehe Rechenbeispiel unten).

4) Welche Kosten werden typischerweise als außergewöhnliche Belastungen anerkannt?

Häufig anerkannte Kategorien (keine vollständige Liste):

  • Krankheitskosten (z. B. Heilbehandlungen, Zuzahlungen, Fahrkosten zur Behandlung, bestimmte Hilfsmittel).
  • Pflegekosten für Angehörige oder eigene Pflege (sofern nicht vollständig von Pflegeversicherung erstattet).
  • Bestattungskosten unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Unterhaltszahlungen in speziellen Fällen (vgl. § 33a EStG für besondere Fälle).
  • Kosten eines Zivilprozesses — die Rechtsprechung hierzu ist komplex; in einzelnen Fällen können Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung gelten, in anderen sind sie ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.

5) Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe durch das Finanzamt?

  1. Fehlende oder unzureichende Belege (Rechnungen, ärztliche Bescheinigungen, Zahlungsnachweise).
  2. Fehlende Nachweise zur Zwangsläufigkeit (z. B. warum die Leistung medizinisch notwendig war).
  3. Die Kosten werden als typische Lebenshaltung gesehen (dann nicht abziehbar).
  4. Teile der Aufwendungen wurden bereits durch Versicherungen / Sozialleistungen ersetzt — dann Anrechnung statt Abzug.
  5. Verfahrensfehler (z. B. verspätete Einreichung, falsches Formular). Siehe Einspruchsfrist weiter unten.

6) Welche Belege & Nachweise brauche ich konkret?

Für jeden gemeldeten Betrag: Originalrechnung, Zahlungsnachweis (Überweisung, Kontoauszug), ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit (bei Krankheitskosten), Kostenvoranschläge, Verträge (z. B. Heimvertrag), Schriftverkehr mit Versicherungen, ggf. Gutachten oder Gerichtsurteile (bei Prozesskosten).

7) Wie mache ich die Geltendmachung in der Steuererklärung?

Du trägst die Beträge in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein (bei Elster / Steuer-Software: entsprechendes Formularfeld). Formuliere jede Position verständlich, lade Belege hoch (bei elektronischer Abgabe) oder lege sie dem Ausdruck bei. Bei hohen Summen: Erläuterungssatz beifügen (kurze Begründung, warum die Aufwendung zwangsläufig war).

Praktischer Hinweis: Manche Finanzämter verlangen Belege nur auf Nachfrage; konservativer ist es, Belege schon bei der Abgabe mitzusenden, besonders bei hohen Beträgen.

8) Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt? (Einspruch & Fristen)

Gegen einen Steuerbescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Prüfe die Bekanntgabe-Frist (Zustellung) genau; bei Versäumung kann ggf. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, aber das ist komplizierter.

9) Wichtige aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

– Die maßgebliche gesetzliche Regelung ist § 33 EStG.
– Der BFH hat mit Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14) die Berechnung der zumutbaren Belastung präzisiert und eine stufenweise Anwendung bestätigt — das kann zu günstigeren Ergebnissen für Steuerpflichtige führen.
– Weitere Fälle (z. B. Unterbringung in Wohngemeinschaft, Prozesskosten) werden durch fortlaufende BFH-Entscheidungen konkretisiert; die Rechtsprechung ist teils differenziert und ändert sich.

10) Was genau bedeutet „zwangsläufig“ in der Praxis?

„Zwangsläufig“ heißt nicht automatisch psychologisch „ich wollte es nicht“ — es bedeutet, dass rechtliche/medizinische/tatsächliche Umstände die Ausgabe objektiv notwendig machten. Beispiele: ärztlich verordnete Heilbehandlung, gesetzlich erforderliche Gutachten, Gerichtskosten zur Sicherung der Existenzgrundlage. Die Finanzgerichte prüfen strikt: War die Maßnahme notwendig? Gab es zumutbare, günstigere Alternativen?

11) Welche Sonderfälle regelt § 33a EStG?

§ 33a EStG enthält besondere Regeln/Abgrenzungen (z. B. bestimmte Unterhaltsleistungen und andere Sonderfälle). Prüfe § 33a genau bei Unterhaltszahlungen oder wenn besondere persönliche Verhältnisse vorliegen.

12) Wie sehr ändert die Rechtsprechung die praktische Steuerentlastung?

Entscheidende BFH-Urteile (z. B. 2017) führten dazu, dass die Zumutbarkeitsrechnung oft zu niedrigeren Abzügen beim Finanzamt geführt hat, aber die stufenweise Anwendung hat in vielen Fällen zu einer höheren anerkennungsfähigen Summe für Steuerpflichtige geführt — das Ergebnis ist einzelfallabhängig.

13) Was sind die häufigsten strategischen Fehler, die Steuerpflichtige machen?

  1. Belege nachreichen statt von Anfang an beifügen (führt oft zu Rückfragen/Prüfungen).
  2. Nur grobe Beschreibungen — statt klarer ärztlicher Diagnosen / Verordnungen.
  3. Keine Prüfung, ob Teilleistungen von Dritten (Versicherungen, Sozialleistung) angerechnet wurden.
  4. Zu spät Einspruch oder fehlende Fristbeachtung.

14) Warum das Finanzamt oft skeptisch ist

Das Finanzamt und viele Gerichte sind skeptisch: Steuerliche Abzugsfähigkeit bedeutet Verluststeuerung, daher werden Ausgaben eng geprüft. Viele behauptete „Zwangsläufigkeiten“ entpuppen sich als wählbare Entscheidungen (z. B. private Behandlungen statt Kassenlösung) — solche Kosten sind dann regelmäßig nicht abziehbar. Außerdem: typische Lebenshaltungskosten bleiben ausgeschlossen, auch wenn sie hoch sind.

Kurz: Bereite dich darauf vor, die objektive Notwendigkeit und die Unmöglichkeit günstigerer Alternativen sauber zu belegen. Ohne solche Belege riskierst du Ablehnung und Aufwand (Einspruch, Klage).

Konkrete Handlungsanweisungen

  1. Sammeln: Sofort alle Rechnungen, Zahlungsbelege, ärztlichen Atteste, Verträge, Kostenvoranschläge und Schriftwechsel mit Versicherungen sichern (digital und in Papierform).
  2. Dokumentieren: Schreibe ein kurzes Datums-Protokoll (Was, warum, Datum, beteiligte Personen/Ärzte/Behörden). Bei medizinischen Fällen: kurz die medizinische Notwendigkeit schriftlich zusammenfassen (Arzt/Behandler bitte um kurze Bescheinigung).
  3. Berechnung vorbereiten: Ermittle deinen Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) — das ist die Basis zur Berechnung der zumutbaren Belastung. Nutze die offiziellen Tabellen oder Online-Rechner (Links unten).
  4. Steuererklärung ausfüllen: Trage Posten in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein — jede Position mit kurzer Begründung und Verweis auf Belege.
  5. Einreichen: Elektronisch per Elster oder mit unterschriebener Papierversion + Kopien aller Belege; bei größeren Beträgen zusätzlich ein Erläuterungsblatt beifügen.
  6. Bei Ablehnung: Einspruch innerhalb 1 Monat nach Bekanntgabe einlegen (§ 355 AO). Verfasse im Einspruch klar: welche Positionen du beanstandest und füge ergänzende Belege bei.
  7. Bei komplexen Fällen: Frühzeitig Steuerberater oder Fachanwalt hinzuziehen (vor allem bei Prozesskosten, großen Pflegekosten, Unterhaltsfragen, oder wenn Existenzgefährdung geltend gemacht wird).

Drei konkrete, realistische Beispiele (mit Zahlenrechnung)

Beispiel 1 — Krankheitskosten (einfaches Rechenbeispiel)

Situation: Alleinstehende Person, Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) = 30.000 € im Veranlagungsjahr. Arztrechnungen / Zuzahlungen / Fahrtkosten zur Behandlung insgesamt = 3.500 €.

Schritt 1 — Zumutbare Belastung (stufenweise Anwendung, Tabellenwerte: 5% für Stufe 1 (bis 15.340 €) und 6% für Stufe 2 (15.340–51.130 €); Quelle BFH + BMF). Berechnung:

  • Stufe 1: 15.340 € × 5% = 767,00 €
  • Stufe 2: (30.000 − 15.340 =) 14.660 € × 6% = 879,60 €
  • Summe zumutbare Belastung ≈ 1.646,60 €

Schritt 2 — Abzugsfähiger Betrag = 3.500 € − 1.646,60 € = 1.853,40 € (dieser Betrag vermindert den Gesamtbetrag der Einkünfte). Ergebnis: steuerliche Entlastung (konkrete Steuer-€ hängt von individuellem Steuersatz ab).

Beispiel 2 — Pflegeheimkosten für einen Elternteil (Teil-Unterstützung)

Situation: Du bezahlst für den Pflegeaufenthalt eines Elternteils eigene, nicht von Pflegeversicherung gedeckte Zusatzkosten in Höhe von 9.000 € pro Jahr. Dein GdE = 40.000 €; du hast ein Kind.

Berechnung der zumutbaren Belastung (vereinfacht): Stufe 1: 15.340 × 4% (bei einem Kind) = 613,6 €; Stufe 2: (40.000−15.340)=24.660 × 5% = 1.233 €; Summe ≈ 1.846,6 €. Abzugsfähiger Betrag = 9.000 − 1.846,6 = 7.153,4 € (sofern die Kosten als zwangsläufig angeboten und nicht anderweitig kompensiert wurden). Hinweis: Bei Unterhalts-/Pflegefällen prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Elternteil Unterhaltsleistungen erhält (z. B. Sozialhilfe) — dadurch reduziert sich ggf. dein Anspruch.

Beispiel 3 — Prozesskosten (streitanfällig; mit Risiko)

Situation: Du führst einen Zivilprozess, um rückständige Zahlungen einzuklagen; die Anwalts- und Gerichtskosten betragen 6.000 €. Du behauptest, die Klage sei zwingend, weil andernfalls deine Existenzgrundlage bedroht wäre.

Rechtslage / Risiko: Die BFH-Rechtsprechung ist in diesem Bereich differenziert; in Einzelfällen können Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, in vielen Fällen aber nicht — insbesondere wenn der Prozess nicht als unentbehrlich angesehen wird. Deshalb: sehr genaue Begründung, Erfolgsaussichten, und Nachweis der Existenzgefährdung sind nötig; ansonsten Ablehnung möglich. Wenn das FA ablehnt, bleibt Einspruch/klagerechtlicher Weg.

Mögliche Hindernisse, was zu klären ist und wie du sie angehst

Hindernis Warum das wichtig ist Was du prüfen / sammeln musst Konkreter Lösungsansatz / To-Do
Fehlende Belege Ohne Rechnung keine Anerkennung Originalrechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge Belege digitalisieren, Fristgerecht nachreichen, schriftliche Bestätigung vom Arzt/Leistungserbringer anfordern
Unklare medizinische Notwendigkeit FA zweifelt an Zwangsläufigkeit Ärztliches Attest, Heil- und Kostenplan, Arztbrief Arzt um kurze Bestätigung der Notwendigkeit bitten; ggf. Gutachten einholen
Versicherungserstattung / Sozialleistungen Leistungen reduzieren den abziehbaren Betrag Auszahlungsnachweise der Sozialleistung / Versicherungsleistung Abrechnung vorlegen; Nettoaufwand (nach Abzug) ausweisen
Berechnungsfehler der Zumutbarkeit führt zu falschem Abzugsbetrag GdE-Ermittlung, Tabelle zur Prozentsatz-Anwendung Berechnung selber anfertigen + Screenshot des FA-Rechners; bei Abweichung Einspruch
Fristversäumnis (Einspruch) Verlust eines Rechtsbehelfs Datum der Bekanntgabe des Bescheids Einspruch sofort per Fax/Elster/Einwurf; ggf. Wiedereinsetzung beantragen
Uneinheitliche Rechtsprechung BFH hat differenzierte Entscheidungen; Rechtsschutz unsicher Rechtsprechungslage prüfen (aktueller Stand) Frühzeitig Fachanwalt/Steuerberater hinzuziehen; Abwägung Kosten–Nutzen

Geprüfte Links auf Gesetzestexte, Richtlinien und wichtige Urteile

Wichtige Stichworte

  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die zwangsläufig und überdurchschnittlich sind (gesetzliche Grundlage: § 33 EStG).
  • Zumutbare Belastung: Der Eigenanteil, den der Staat dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich zumuten will; erst die Mehrbelastung darüber hinaus ist abziehbar.
  • Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE): Bemessungsgrundlage für die Zumutbarkeitsberechnung.
  • BFH (Bundesfinanzhof): Höchstgericht für Steuer- und Zollsachen — seine Entscheidungen prägen die Praxis erheblich.
  • § 33a & § 33b EStG: Regelungen für Sonderfälle und Pauschbeträge (z. B. Behinderung) — prüfen, wenn spezielle persönliche Verhältnisse vorliegen.
  • Einspruch: Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid; Frist in der Regel 1 Monat nach Bekanntgabe.

Abschließende Hinweise & Prioritäten — was jetzt zu tun ist (in Kurzform)

  1. Sammle alle Belege und ärztlichen Nachweise sofort.
  2. Berechne deinen GdE und lasse die Zumutbarkeitsrechnung vom Finanzamt nachvollziehbar darstellen (Taschenrechner/Screen).
  3. Reiche die Steuererklärung mit Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein — lieber mit ausführlicher Erläuterung als zu knapp.
  4. Bei Zweifel oder hohem Streitwert: frühzeitig Steuerberater oder Fachanwalt kontaktieren (Link oben zu Fachanwälten für Steuerrecht).
  5. Bei Ablehnung: Einspruch innerhalb 1 Monat einlegen, Begründung nachreichen.

 

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