Die Blue Card ist eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten wollen. Sie wurde im Jahr 2012 eingeführt, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen und die Attraktivität des Landes für qualifizierte Zuwanderer zu erhöhen. Die Blue Card bietet einige Vorteile gegenüber anderen Aufenthaltstiteln, wie zum Beispiel eine schnellere Erteilung, eine erleichterte Familienzusammenführung und eine verkürzte Wartezeit für die Niederlassungserlaubnis.
Wer kann eine Blue Card beantragen?
Eine Blue Card kann beantragen, wer einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss hat und einen Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 56.800 Euro brutto pro Jahr (2021) vorweisen kann.
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Was ist die Blue Card? erhalten
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Für bestimmte Mangelberufe, wie zum Beispiel Ingenieure, Ärzte oder IT-Fachkräfte, gilt ein niedrigerer Gehaltsschwelle von 44.304 Euro brutto pro Jahr (2021). Außerdem muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen, es sei denn, es handelt sich um einen reglementierten Beruf, für den eine staatliche Anerkennung erforderlich ist.
Wie kann man eine Blue Card beantragen?
Eine solche Card kann entweder bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ein gültiger Reisepass
- Ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot
- Ein Nachweis über den Hochschulabschluss oder die Anerkennung der ausländischen Qualifikation
- Ein Nachweis über das Mindestgehalt
- Ein Nachweis über die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsanerkennung (falls erforderlich)
- Ein Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
- Eine Gebühr von 140 Euro
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde variieren, beträgt aber in der Regel nicht mehr als drei Monate.
Welche Rechte und Pflichten hat man mit einer Blue Card?
Mit einer Blue Card hat man das Recht, in Deutschland zu arbeiten und zu wohnen, sowie sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Man darf bis zu zwölf Monate in einem anderen EU-Land arbeiten, ohne eine neue Aufenthaltserlaubnis zu benötigen. Man hat auch das Recht, seine Ehepartnerin oder seinen Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen, ohne dass diese Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Die Familienangehörigen haben ebenfalls das Recht, in Deutschland zu arbeiten.
Mit dieser Karte hat man auch einige Pflichten, wie zum Beispiel:
- Die Meldepflicht bei der Wohnsitzbehörde
- Die Anzeigepflicht bei Änderungen der persönlichen Daten oder des Arbeitsverhältnisses
- Die Verlängerungspflicht bei Ablauf der Gültigkeitsdauer
- Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen
Wie lange ist eine Blue Card gültig?
Eine Blue Card ist in der Regel für vier Jahre gültig. Wenn der Arbeitsvertrag kürzer ist, wird die Blue Card für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Wie kann man eine Niederlassungserlaubnis oder eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis erhalten?
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der das Recht auf dauerhaften Aufenthalt und uneingeschränkte Erwerbstätigkeit in Deutschland gewährt. Eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der das Recht auf dauerhaften Aufenthalt und eingeschränkte Erwerbstätigkeit in anderen EU-Ländern gewährt.
Mit einer Blue Card kann man eine Niederlassungserlaubnis oder eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis nach 33 Monaten erhalten, wenn man in dieser Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Wenn man ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen kann, kann man die Niederlassungserlaubnis oder die EU-Daueraufenthaltserlaubnis schon nach 21 Monaten erhalten.
Welche Gesetze regeln die Blue Card?
Die Blue Card ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die nationalen Regelungen zur Blue Card sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) festgelegt. Die wichtigsten Paragraphen sind:
- § 19a AufenthG: Blaue Karte EU
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 BeschV: Zustimmungsfreie Beschäftigung von Inhabern einer Blauen Karte EU
- § 3 Abs. 2 Nr. 1 BeschV: Zustimmungspflichtige Beschäftigung von Inhabern einer Blauen Karte EU
- § 9 Abs. 2 AufenthG: Niederlassungserlaubnis
- § 9a AufenthG: EU-Daueraufenthaltserlaubnis
Die Links zu den Gesetzen sind:
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__2.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__3.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html
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