Rechtsnews 13.11.2023 Alex Clodo

Schenkungsvertrag 2023: Was Sie wissen müssen!

Ein Schenkungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Person (Schenker) einer anderen Person (Beschenkter) eine Sache oder ein Recht unentgeltlich überlässt. Der Schenkungsvertrag ist in den §§ 516 bis 534 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Ein Schenkungsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, je nachdem, ob die Sache oder das Recht sofort oder später übergeben werden soll. Ein Schenkungsvertrag kann auch unter bestimmten Bedingungen oder mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden. Ein Schenkungsvertrag kann verschiedene rechtliche Folgen haben, sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen zum Schenkungsvertrag beantwortet.

Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Schenkungsvertrag?

Für einen wirksamen Schenkungsvertrag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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  • Es muss ein Vertragsangebot und eine Vertragsannahme vorliegen. Das Vertragsangebot kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, zum Beispiel durch die Übergabe der Sache oder des Rechts. Die Vertragsannahme kann ebenfalls ausdrücklich oder konkludent erfolgen, zum Beispiel durch die Entgegennahme der Sache oder des Rechts.
  • Es muss ein Schenkungswille vorhanden sein. Das bedeutet, dass der Schenker die Sache oder das Recht freiwillig und ohne Gegenleistung überlassen will. Der Schenkungswille muss ernsthaft und nicht nur scherzhaft sein.
  • Es muss eine Bereicherung des Beschenkten eintreten. Das bedeutet, dass der Beschenkte durch die Sache oder das Recht einen Vermögensvorteil erlangt. Eine Bereicherung liegt nicht vor, wenn der Beschenkte bereits einen Anspruch auf die Sache oder das Recht hatte oder wenn der Wert der Sache oder des Rechts gleich oder geringer als die Belastungen ist, die der Beschenkte dafür übernimmt.
  • Es darf kein gesetzliches Verbot oder eine gesetzliche Formvorschrift entgegenstehen. Ein gesetzliches Verbot liegt zum Beispiel vor, wenn der Schenker seine Unterhaltspflichten verletzt oder wenn die Sache oder das Recht dem öffentlichen Interesse widerspricht. Eine gesetzliche Formvorschrift gilt zum Beispiel für die Schenkung von Grundstücken, die notariell beurkundet werden muss.

Was sind die Rechte und Pflichten des Schenkers?

Der Schenker hat folgende Rechte und Pflichten:

  • Der Schenker muss die Sache oder das Recht an den Beschenkten übergeben und ihm das Eigentum daran verschaffen. Dies kann sofort oder später erfolgen, je nachdem, was im Schenkungsvertrag vereinbart wurde.
  • Der Schenker muss dem Beschenkten die Sache oder das Recht frei von Sach- und Rechtsmängeln überlassen. Das bedeutet, dass die Sache oder das Recht keine Fehler aufweist, die ihren Wert mindern oder ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, und dass keine Dritten Ansprüche darauf haben.
  • Der Schenker kann den Schenkungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen. Ein Widerruf ist möglich, wenn der Beschenkte dem Schenker oder einer ihm nahestehenden Person schweres Unrecht zufügt, wenn der Beschenkte seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schenkers wesentlich verschlechtern.
  • Der Schenker kann den Schenkungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Schenker bei Abschluss des Vertrags einem Irrtum unterlag, getäuscht wurde oder widerrechtlich bedroht wurde.

Was sind die Rechte und Pflichten des Beschenkten?

Der Beschenkte hat folgende Rechte und Pflichten:

  • Der Beschenkte muss die Sache oder das Recht vom Schenker entgegennehmen und ihm dafür danken. Dies kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, zum Beispiel durch die Nutzung der Sache oder des Rechts.
  • Der Beschenkte muss die Sache oder das Recht pfleglich behandeln und sie nicht ohne Zustimmung des Schenkers veräußern oder belasten. Dies gilt vor allem, wenn der Schenker ein Widerrufsrecht oder einen Rückforderungsanspruch hat.
  • Der Beschenkte muss dem Schenker die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen. Dies können zum Beispiel die Übernahme von Kosten, die Erbringung von Diensten oder die Erfüllung von Auflagen sein.
  • Der Beschenkte muss dem Schenker Auskunft über die Sache oder das Recht erteilen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Schenker einen Widerruf oder eine Anfechtung prüfen will.

Welche steuerlichen Folgen hat eine Schenkung?

Eine Schenkung kann zu einer Schenkungsteuerpflicht führen, wenn der Wert der Sache oder des Rechts den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab und beträgt zum Beispiel 400.000 Euro für Ehegatten und Kinder, 200.000 Euro für Enkel und 20.000 Euro für Geschwister. Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Steuersatz, der ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad abhängt und zwischen 7% und 50% liegt. Die Schenkungsteuer muss vom Beschenkten gezahlt werden, es sei denn, der Schenker übernimmt sie freiwillig oder vertraglich.

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