Wenn Sie ein Erbe erhalten, müssen Sie möglicherweise Erbschaftsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, dem Wert des Erbes und den Freibeträgen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die Steuer berechnen können, welche Freibeträge es gibt und wie Sie Steuern sparen können.
Wie berechnet man die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer wird nach folgender Formel berechnet:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Erbschaftsteuer 23: Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Erbschaftsteuer = (Wert des Erbes – Freibetrag) x Steuersatz
Der Wert des Erbes umfasst alle Vermögenswerte und Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat. Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Kunstwerke, Lebensversicherungen, Rentenansprüche oder Betriebsvermögen. Die Schulden werden vom Vermögen abgezogen, um den steuerpflichtigen Nachlass zu ermitteln.
Der Freibetrag ist der Betrag, bis zu dem Sie keine Steuer zahlen müssen. Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag. Die folgende Tabelle zeigt die Freibeträge für die verschiedenen Steuerklassen:
Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag
—————-|————————–|————-
I | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder (wenn deren Eltern vorverstorben sind) | 500.000€
I | Enkelkinder (wenn deren Eltern noch leben), Urenkelkinder | 200.000€
II | Eltern, Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen), Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000€
III | Alle anderen Personen | 20.000€
Der Steuersatz ist der Prozentsatz, mit dem der steuerpflichtige Nachlass besteuert wird. Der Steuersatz hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto niedriger ist der Steuersatz. Die folgende Tabelle zeigt die Steuersätze für die verschiedenen Steuerklassen und Wertstufen:
Steuerklasse | Wert des steuerpflichtigen Nachlasses in Euro | Steuersatz in Prozent
—————|——————————————————–|————————–
I | bis 75.000€ | 7%
I | 75.001€ bis 300.000€ | 11%
I | 300.001€ bis 600.000€ | 15%
I | über 600.000€ | 19%
II | bis 6.000€ | 15%
II | 6.001€ bis 12.000€ | 20%
II | 12.001€ bis 24.000€ | 25%
II | über 24.000€ | 30%
III | bis 6.000€ | 30%
III | 6.001€ bis 12.000€ | 35%
III | 12.001€ bis 24.000€ | 40%
III | über 24.000€ | 50%
Beispiel: Anna erbt von ihrer Tante Barbara ein Haus im Wert von 300.000 Euro und ein Sparkonto mit 50.000 Euro. Anna gehört zur Steuerklasse II und hat einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Erbschaftsteuer = (350.000 – 20.000) x 0,25 = 82.500 Euro
Anna muss also 82.500 Euro Erbschaftsteuer zahlen.
Wie kann man Steuern bei der Erbschaftsteuer sparen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Steuer reduzieren oder vermeiden können:
- Sie können das Erbe ausschlagen oder an eine andere Person weitergeben, wenn Sie das Erbe nicht benötigen oder die Steuern zu hoch sind.
- Sie können das Erbe innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers annehmen oder ablehnen.
- Sie können das Erbe innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des Erblassers an eine andere Person weiterschenken, ohne erneut Erbschaftsteuer zu zahlen.
- Sie können das Erbe teilweise oder ganz an gemeinnützige Organisationen spenden, die von der Erbschaftsteuer befreit sind.
- Sie können das Erbe in Form von Betriebsvermögen oder Immobilien erhalten, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit oder begünstigt sind.
- Sie können das Erbe in Form von lebenslangen Nutzungsrechten oder Rentenzahlungen erhalten, die nur mit dem Kapitalwert besteuert werden.
- Sie können das Erbe in Form von Vermächtnissen oder Auflagen erhalten, die nur mit dem Nettowert besteuert werden.
Wie unterscheiden sich Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer?
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sind zwei Formen der Vermögensübertragungsteuer, die in Deutschland erhoben werden.
Die Schenkungsteuer fällt an, wenn jemand zu Lebzeiten Vermögen an eine andere Person überträgt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn jemand nach seinem Tod Vermögen an seine Erben hinterlässt.
Beide Steuern richten sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker oder Erblasser und dem Beschenkten oder Erben. Je höher der Wert und je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher ist der Steuersatz.
Es gibt jedoch auch Freibeträge und Vergünstigungen, die die Steuerlast mindern können. Die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer haben den gleichen Steuertarif und die gleichen Freibeträge, unterscheiden sich aber in einigen Details. Zum Beispiel kann man bei der Schenkungsteuer den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen, während er bei der Erbschaftsteuer nur einmal gilt. Außerdem kann man bei der Schenkungsteuer bestimmte Vermögenswerte steuerfrei übertragen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt, wie zum Beispiel die Selbstnutzung einer Immobilie oder die Fortführung eines Betriebs.
Welche Gesetze regeln die Erbschaftsteuer?
Die wichtigsten Gesetze, die die Erbschaftsteuer regeln, sind:
- Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), das die allgemeinen Regeln für die Besteuerung von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden enthält.
- Das Bewertungsgesetz (BewG), das die Bewertung von Vermögensgegenständen für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer festlegt.
- Das Einkommensteuergesetz (EStG), das die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften aus dem Nachlass regelt.
Sie können diese Gesetze online unter folgenden Links einsehen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/index.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.