Eine Abmahnung wegen Filesharing ist teuer und führt im schlimmsten Fall zu einer Gefängnisstrafe. Doch können Nutzer, die vor längerer Zeit einen Verstoß begangen haben, auch noch nach Jahren dafür belangt werden?
Filesharing ist illegal
Wer in einer Tauschbörse Filme und Musik zum Herunterladen bereitstellt, macht sich in Deutschland strafbar. Das sogenannte Filesharing stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, denn nach § 15 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist nur der Urheber berechtigt, sein geistiges Eigentum zu verbreiten.
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Verjährung von Abmahnungen für Filesharing erhalten
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Das Kopieren zu privaten Zwecken hat mindestens eine Geldstrafe und maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu Folge. Raubkopierer, denen nachgewiesen wird, dass sie Filesharing gewerblich betreiben, müssen bis zu fünf Jahre ins Gefängnis. Filesharing kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden. Zivilverfahren werden von den Rechteinhabern, beispielsweise der Musikindustrie, angestrebt, um Schadensersatz zu erhalten.
Wie hoch ist die Verjährungsfrist für eine Filesharing-Abmahnung?
Verbraucher, die beim Filesharing ertappt werden, flattert zunächst eine Abmahnung mit der Forderung auf Unterlassung und Schadensersatz ins Haus. Von einigen Anwälten wird versucht, Nutzer auch für Verstöße, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, zur Kasse zu beten. Bevor der Betroffene die Forderungen begleicht, sollte er jedoch prüfen, ob die Tat, die ihm vorgeworfen wird, nicht bereits verjährt ist. Wie bei anderen Abmahnungen auch, beträgt die Verjährungsfrist für eine Abmahnung wegen Filesharing drei Jahre. Diese Verjährungsfrist gilt für den Unterlassungsanspruch, die Schadensersatzforderungen und auch die Rechtsanwaltsgebühren.
Mahnungsgebühren für Filesharing müssen nicht unbedingt gezahlt werden
Verweisen Rechtsanwälte oder Inkassobüros in ihrem Abmahnungsschreiben auf eine zehnjährige Verjährungsfrist, heißt dies trotzdem nicht, dass die Forderungen gezahlt werden müssen. Betroffene sollten in einem solchen Fall nicht vorschnell bezahlen, sondern sich zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt einholen.
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