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Rechtsnews 15.11.2016 Theresa Smit

V-Mann-Affäre: Ermittlungen gegen LKA-Beamte

Rockerbanden wie die Bandidos sind dem Staat ein Dorn im
Auge. Aus diesem Grund werden häufig sogenannte V-Männer oder auch Vertrauensmänner eingeschleust, die die
Beamten über die internen Vorgänge informieren sollen. Doch was geschieht, wenn
einzelne Ermittler sich an den illegalen Aktionen beteiligen?

Was ist ein V-Mann?

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V-Mann-Affäre: Ermittlungen gegen LKA-Beamte erhalten

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Ein V-Mann liefert der Polizei Informationen, die bei der
Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten helfen sollen. Dabei handelt es
sich in den meisten Fällen um (ehemalige) Kriminelle, die direkten Einblick in
das jeweilige Milieu erhalten. Die Identität der Vertrauensperson wird in der
Regel geheim gehalten. Bei Strafprozessen dürfen sie etwa anonym aussagen, wenn sie
sich zu einer Vernehmung ohne Anwesenheit ihres Verteidigers bereit erklären. Verdeckte
Ermittler, die bei einer Strafverfolgungsbehörde Mitglied sind, bezeichnet man
hingegen nicht als V-Männer. 

Polizisten wegen
Strafvereitelung im Amt angeklagt

Sechs Beamte des Landeskriminalamts
(LKA)
in München sehen sich mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg konfrontiert. Es besteht dringender
Verdacht wegen Strafvereitelung im Amt, Urkundenfälschung, Falschaussage vor
Gericht
und Diebstahl in mittelbarer Täterschaft. Unter den Verdächtigen
sind unter anderem zwei Kriminaldirektoren des LKA, die bislang noch
nicht vom Dienst suspendiert wurden. Stattdessen sehen sie sich mit einem
Disziplinarverfahren für Beamte konfrontiert, das jedoch während der
strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wird. Den Stein des Anstoßes hatte ein
ehemaliger V-Mann, der die Beamten im
Rahmen seines Drogenprozesses vor dem Landgericht Würzburg beschuldigt hatte, gelegt. Vor
Gericht sollen die Ermittler sich der Falschaussage schuldig gemacht und ihre
Aussagen aufeinander abgestimmt haben.

Suspendierung wegen
Zusammenarbeit mit Rockerbande

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2014 gegen die sechs Beamten.
Inzwischen wurden drei Durchsuchungen von Büros und Privatwohnungen
durchgeführt, die letzte fand Anfang November statt. Zwei Polizisten, die
verbotene Daten von ihren Dienstcomputern aus abgerufen hatten, wurden bereits zu
Bußgeldstrafen verurteilt. Ein Kriminalkommissar wurde außerdem vom Dienst
suspendiert: Er hatte als Kontaktperson für den V-Mann fungiert und soll unter
anderem dessen Straftaten wie einen Diebstahl von Minibaggern aus Dänemark
gedeckt haben. Der Fall wird noch dadurch verschärft, dass der Kommissar dem
Spitzel Ratschläge für die Auslandsreise gegeben haben und die entsprechenden
Akten gefälscht haben soll. Außerdem soll er sich während des Prozesses des V-Mannes
der Falschaussage schuldig gemacht haben und den Tachostand dessen
Leasing-Wagens verändert haben. Strafvereitelung im Amt wird nach §258a des
Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

Quellen:

http://www.focus.de/politik/deutschland/polizei-ermittlungen-gegen-lka-beamte_id_6192344.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bandidos-v-mann-affaere-im-lka-weitet-sich-aus-1.3246143

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23073/v-mann

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