Sind Telefoninterviewer für Meinungsforschungsinstitute als Arbeitnehmer oder als Selbstständige tätig? Damit setzte sich das FG Köln auseinander, da dies steuerrechtlich eine entscheidende Rolle spielt.
Sind Telefoninterviewer steuerrechtlich freiberuflich tätig?
Konkret ging es um ein Meinungsforschungsinstitut, dass gegen die Forderung des Finanzamtes geklagt hatte, das von dem Institut eine halbe Million Euro Lohnsteuer verlangte. Das Institut aber argumentierte, die Telefoninterviewer seien freiberuflich beschäftigt. Sie hatten einen Arbeitsplatz zur Verfügung und bekamen ihr Honorar danach berechnet, wieviele Interviews sie durchschnittschlich pro Stunde geführt haben und wieviele davon erfolgreich. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern wurden aber nicht einbehalten und dementsprechend auch nicht an das Finanzamt abgeführt.
FG: Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer
Das FG betonte, dass die Telefoninterviewer Arbeitnehmer seien. Zu beachten sei bei diesem Sachverhalt aber auch, dass diese Tätigkeit häufig von Personen ausgeführt wird, die sie als Aushilfs- oder Nebentätigkeit ausüben. Der Senat nahm daher an, dass bei einem großen Teil der Arbeitnehmer gar keine Einkommenssteuer angefallen wäre beziehungsweise diese Zahlungen ordnungsgemäß versteuert wurden. Das FG setzte daher die Haftungsumme um ungefähr ein Fünftel herab. Quelle:
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- Pressemitteilung des Finanzgerichts Köln vom 2. Juli 2012, Az.: 2 K 476/06
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