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Rechtsnews 10.03.2011 B. K.

Strafmaß bei Alkohol- oder Drogen am Steuer

Eben noch ein Gläschen Wein oder das Bier zum Abschied, man hat ja soweit nichts getrunken über den Abend. So denken viele Menschen und sie mögen damit ja vielleicht sogar recht haben. Doch Alkohol wirkt sich auf jeden Menschen in unterschiedlichster Weise aus. Schon bei geringem Alkohol um Blut kann der Führerschein weg sein. Es kann aber auch anders rum kommen. Landläufig geht man davon aus, dass bereits mit 0,5 Promille der Führerschein weg ist, so man „erwischt“ wird. Auch dies ist jedoch nur eine Halbwahrheit. In der Realität spielen weit mehr Faktoren zum Ermitteln eines möglichen Strafmaßes bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer eine Rolle. Rechtsanwalt.com bietet Ihnen den Service auszurechnen, wie hoch eine mögliche Strafe ausfallen könnte und hat eigens hierfür einen Bußgeldrechner bereitgestellt. Damit Sie gleich loslegen können steht auch ein Videotutorial dafür bereit: [yframe url=’http://www.youtube.com/watch?v=2YeA4DklpCY‘]

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Strafmaß bei Alkohol- oder Drogen am Steuer erhalten

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