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Rechtsnews 10.11.2015 Manuela Frank

Strafe bei Sterbehilfe

Für tausende Kranke ist der Freitod die letzte Möglichkeit, ihren Körper von unerträglichen Schmerzen zu erlösen. Doch aufgrund ihrer gesundheitlichen Schäden sind viele gar nicht mehr dazu in der Lage, Suizid zu begehen. Sie benötigen vielmehr Sterbehilfe von außen. Dieses Thema ist in Deutschland allerdings äußerst umstritten und hat gerade in letzter Zeit für eine hitzige Diskussion innerhalb der Politik gesorgt. Zentrale Frage dabei war: Dürfen Außenstehende Kranken beim Sterben helfen?

Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten

Der Bundestag hat nun entschieden, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Zukunft unter Strafe steht. Durch das Verbot soll in erster Linie verhindert werden, dass die Beihilfe zum Suizid im Gesundheitssektor als Dienstleistung angepriesen wird. Nicht ganz eindeutig scheint jedoch die genaue Abgrenzung. Wann gilt die Beihilfe als geschäftsmäßig? Klar ist, dass kommerzielle Angebote von aktiven Sterbehilfevereinen nicht zulässig sind. Jede Art von entgeltlicher Beihilfe ist damit verboten. Allerdings könnte unter „geschäftsmäßig“ auch der Wiederholungsfall verstanden werden und dadurch Ärzte treffen, so die Kritiker.

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Wann dürfen Angehörige bei Suizid helfen und Sterbehilfe leisten?

Generell straffrei bleiben allerdings der Selbstmord sowie die Teilnahme daran. Angehörige und andere Personen, die dem Betroffenen nahe stehen, dürfen sich an der Tat beteiligen, wenn sie dabei nicht geschäftsmäßig handeln. Bestraft werden sie hierfür also nicht. Trotz Einigung auf den Entwurf bleiben viele rechtliche Unklarheiten bestehen. Klagen gegen diesen Beschluss seien künftig zudem zu erwarten.

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