eBay betreibt das wohl bekannteste Online-Auktionshaus der Welt. Täglich ver- und ersteigern eine Vielzahl von Menschen Gegenstände aller Art. Auch im zugrundeliegenden Fall ging es um ein Ehepaar, das über eBay diverse Artikel verkaufte und somit nachweislich eine umsatzsteuerpflichtige, nachhaltige und unternehmerische Tätigkeit ausgeübt hat.
eBay-Verkäufe als unternehmerische und nachhaltige Tätigkeit
Konkret ging es um ein klagendes Ehepaar, das aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht und gebrauchte Artikel aus diversen Produktkategorien (z.B. Teppiche, Fotomaterial, Porzellan, Puppen etc.) und Artikel, die keiner gesonderten Produktkategorie zugeordnet werden konnten, über die Internet-Plattform vertrieb. Insgesamt verdiente das Ehepaar auf diese Weise im Jahr 2001 mit 16 Verkäufen rund 2.200 DM, ein Jahr später mit 356 Verkäufen rund 25.000 €, im Jahr darauf mit 328 Verkäufen ungefähr 28.000 €, im Jahr 2004 mit 226 verkauften Artikeln rund 21.000 € und 2005 mit 287 Verkäufen ungefähr 35.000 €. Diese Verkäufe stufte das Finanzamt als unternehmerische und nachhaltige Ausübung ein. Die dagegen gerichtete Klage des Ehepaars wurde vom Finanzgericht abgewiesen. Der BFH entschied, dass die vorliegende Tätigkeit als nachhaltig betrachet werden könne. Grundsätzlich handele es sich bei solchen Verkaufsaktionen über die Internetplattform um eine unternehmerische Ausübung.
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 2012
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