Steuern beschäftigen uns tagtäglich. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die Einkünfte aus verschiedenen Quellen erzielen oder besondere Lebensumstände haben. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und Höhe der Einkünfte, dem Familienstand, dem Wohnsitz oder der Kirchenzugehörigkeit. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben kann und welche Fristen und Formulare dafür gelten.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist, eine Steuererklärung abgeben muss. Das sind in der Regel alle Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder die hierzulande Einkünfte erzielen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Erleichterungen, die von der Art und Höhe der Einkünfte abhängen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Wer muss eine Steuererklärung abgeben? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Die wichtigsten Fälle, in denen Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sind:
- Sie haben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. als Arbeitnehmer oder Beamter), die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen oder für die Sie eine Lohnsteuerkarte oder eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, und diese Einkünfte übersteigen den Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er beträgt für das Jahr 2023 10.908 Euro für Ledige.
- Sie haben neben Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit noch andere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr. Dazu gehören zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden), aus Vermietung und Verpachtung, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb.
- Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z.B. als Freiberufler oder Gewerbetreibender) von mehr als 410 Euro im Jahr.
- Sie haben Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass diese Leistungen zwar steuerfrei sind, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihre anderen Einkünfte berücksichtigt werden.
- Sie haben einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte oder in Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eintragen lassen (z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen).
- Sie haben im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt oder mehrere Arbeitgeber gleichzeitig gehabt.
- Sie sind verheiratet und haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt.
- Sie sind geschieden oder dauernd getrennt lebend und haben im selben Jahr wieder geheiratet.
- Sie sind verwitwet und haben im selben Jahr wieder geheiratet.
- Sie haben im Ausland Einkünfte erzielt, die in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz für Ihre inländischen Einkünfte erhöhen (z.B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen).
- Sie haben einen Verlust aus einer der sieben Einkunftsarten erzielt und wollen diesen mit anderen positiven Einkünften verrechnen.
Wer kann freiwillig eine Steuererklärung abgeben?
Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen können. Das kann zum Beispiel zutreffen, wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten, die Ihre steuerpflichtigen Einkünfte mindern. Auch wenn Sie bestimmte Steuerermäßigungen oder -vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, kann eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll sein.
Dazu gehören zum Beispiel der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der Kinderfreibetrag, der Altersentlastungsbetrag oder die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wenn Sie eine freiwillige Steuererklärung abgeben wollen, haben Sie dafür vier Jahre Zeit. Das heißt, Sie können bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr Ihre Steuererklärung einreichen. Zum Beispiel können Sie bis zum 31. Dezember 2025 eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben.
Welche Fristen und Formulare gelten für die Abgabe einer Steuererklärung?
Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einreichen. Zum Beispiel müssen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 31. Juli 2022 abgeben. Wenn Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Zum Beispiel können Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 28. Februar 2023 abgeben.
Sie können Ihre Steuererklärung entweder in Papierform oder elektronisch über das Internet abgeben. Wenn Sie sich für die Papierform entscheiden, müssen Sie die entsprechenden Vordrucke ausfüllen und unterschreiben. Die wichtigsten Formulare sind:
- Die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Die Anlage L für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Die Anlage R für Einkünfte aus Renten und anderen Leistungen
- Die Anlage Vorsorgeaufwand für Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Die Anlage Kind für Kinder, die steuerlich berücksichtigt werden sollen
- Die Anlage AV für Beiträge zu Riester-Renten
- Die Anlage Sonderausgaben für Spenden, Kirchensteuer und andere Sonderausgaben
- Die Anlage außergewöhnliche Belastungen für Krankheitskosten, Pflegekosten und andere außergewöhnliche Belastungen
Wenn Sie sich für die elektronische Abgabe entscheiden, müssen Sie das Programm ELSTER (Elektronische Steuererklärung) nutzen. Dieses können Sie kostenlos auf der Website www.elster.de herunterladen oder online nutzen. Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung am Computer ausfüllen, elektronisch signieren und über das Internet an das Finanzamt übermitteln.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Erbschaftsteuer 23: Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.