Rechtsnews 08.03.2016 Lisa Santos

Staatsanwalt lässt Straftäter trotz Geständnis frei

Ein Staatsanwalt, der Schuld daran ist, dass Straftäter ungeschoren davon gekommen sind, musste sich nun vor Gericht verantworten. Der Jurist könnte nun auch noch seinen Beamtenstatus verlieren.

Staatsanwalt bearbeitet Akten absichtlich nicht und verhindert so eine Verurteilung

Ein 55-jähriger Jurist arbeitet seit 1992 als Staatsanwalt in Freiburg. Seit dem Jahr 2007 soll der Beamte in sechs Fällen wissentlich Ermittlungsverfahren verzögert und Akten nicht bearbeitet haben. Durch diese enormen Versäumnisse konnten Straftäter, deren Schuld eigentlich längst erwiesen war, juristisch nicht mehr belangt werden. Nachdem dies bekannt wurde und der Staatsanwalt angegeben hatte, mehrere Fälle aufgrund von Überlastung nicht rechtzeitig bearbeitet zu haben, ist er seit Juni 2012 bei vollen Bezügen vom Dienst beurlaubt. Das Landgericht Freiburg hat den Beamten nun wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die vorangegangenen Untersuchungen waren von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe durchgeführt worden, um zu verhindern, dass Freiburger Ermittler gegen ihren eigenen Kollegen vorgehen müssen.

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Welche Konsequenzen drohen bei einer Strafvereitelung?

Zur Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass der Staatsanwalt nachweislich seine Pflichten, die der Staat ihm durch das Amt aufgetragen hatte, verletzt habe. Sachverständige konnten weder eine chronische Überlastung noch eine psychiatrische Erkrankung bei dem Juristen feststellen. In zwei der sechs Fälle konnten die Straftäter, trotz Geständnis, nicht mehr verurteilt werden, weil deren Schuld inzwischen verjährt sei. Die restlichen Täter wurden zwar noch zur Rechenschaft gezogen, allerdings seien deren Urteile, aufgrund der langen Verzögerung, verhältnismäßig milde ausgefallen. Bei den betroffenen Ermittlungsverfahren habe es sich um Anklagen wegen Betrugs, versuchten Totschlags, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs zwischen 2005 und 2012 gehandelt. Dem Staatsanwalt könnte nun der Beamtenstatus entzogen werden.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-freiburg-urteil-staatsanwalt-arbeitet-nicht-straftaten-unbearbeitet/

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