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Rechtsnews 11.07.2020 Emil Kahlmann

Schmerzensgeld für Verletzung der Seele?

Meist sehen sich Ärzte nach einer erfolgreichen Operation einem dankbaren Patienten gegenüber. Im vorliegenden Fall allerdings reichte der Patient nach seiner geglückten Behandlung eine Klage ein. In dieser verlangt der 53-jährige Mann Schmerzensgeld wegen der Verletzung seiner Seele.

Klage wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechts und des Schamgefühls

Der behandelte Patient ist ein sowohl ein afrikanischer Prinz, als auch ein Priester der sogenannten Yoruba-Religion. Der in Deutschland lebende Mann wurde wegen eines medizinischen Notfalls in die Klinik gebracht. Er litt unter Atemnot und einer Herzrhythmusstörung und wies auch sonst alle Symptome eines Herzinfarktes auf. Die zuständigen Kardiologen führten eine standardmäßige Katheter-Untersuchung durch. Für diese platzierten sie eine dünne Kanüle in seiner linken Leiste.

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Genau dieser Eingriff stellte für den Patienten jedoch ein Problem dar: Seinem Glauben nach wurde dabei nicht nur sein Körper, sondern auch seine Seele in Mitleidenschaft gezogen, da jede Verletzung auch nach dem Tod weiterbesteht. Daher habe er sein Leben ohne jegliche Operationen verbringen wollen und hätte dem Eingriff auch nicht zugestimmt. Hierdurch wäre sein Recht auf Selbstbestimmung missachtet worden. Außerdem sei bei dem Eingriff sein Intimbereich berührt worden, was sein Schamgefühl verletzt habe. Der Mann reichte aus diesen Gründen Klage vor dem Landgericht Bonn ein und verlangte 12.000 Euro Schmerzensgeld.

Wann liegt ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vor?

Die Richter holten ein medizinisches Gutachten ein, das bestätigte, dass der Eingriff zwingend notwendig gewesen sei, um das Leben des Patienten zu retten. Für eine nicht-operative Alternative wie einen Ultraschall oder ein MRT sei keine Zeit mehr gewesen. Die zwei zuständigen ÄrztInnen gaben außerdem an, den Mann in englischer Sprache über den Eingriff aufgeklärt und sein Einverständnis erhalten zu haben. Da weder Behandlungsfehler noch Aufklärungsfehler erkennbar waren, wiesen die Richter die Klage des Mannes ab. Auf die Einwände des Patienten hin gaben sie außerdem an, die kleine Narbe sei ein geringer Preis für ein funktionierendes Herz im nächsten Leben.

Quellen:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Afrikanischer-Priester-klagt-gegen-Uniklinik-article3437085.html

http://justillon.de/2017/01/schmerzensgeldklage-eines-priesters/

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