Rechtsnews 27.12.2016 Raphaela Nicola

Schmerzensgeld für Räuber nach Anschuss durch Polizisten

Ein Räuber wurde bei dem Versuch dieselbe Tankstelle ein zweites Mal zu überfallen von einem Polizisten angeschossen. Die Kugel traf den Mann im Genitalbereich, woraufhin sein Hoden operativ entfernt werden musste. Dafür erhält er nun Schadensersatz vom Land.

Was ereignete sich bei dem Raubüberfall?

Ein 25-Jähriger Mann hatte im Juli 2012 die gleiche Tankstelle zwei Mal überfallen. Die Mitarbeiter sind dem Täter auf die Schliche gekommen, während er die Tankstelle erneut ausspähte. Daraufhin alarmierten sie die Polizei. Die Beamten warteten in einem Nebenraum auf den Täter und beobachteten ihn. Als er dann zum Raub ansetzte und mit einem Messer auf die Kassiererin zuging, sprang ein Polizist aus dem Nebenraum und forderte den Mann auf, stehen zu bleiben. Aus bisher ungeklärten Umständen schoss der Beamte anschließend zweimal auf den Räuber. Schließlich folgte der verhängnisvolle Schuss, wobei eine Kugel ihn von hinten ins Gesäß traf und dabei den Hoden verletzte. Dieser musste daraufhin operativ entfernt werden.

Angeklagte forderte Schmerzensgeld

Weil ihn der Schuss des Polizisten so unglücklich traf, forderte der Angeklagte vor Gericht Schmerzensgeld. Dieses bekam er nun auch vom Land Nordrhein-Westfalen. Vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach einigte man sich auf eine Summe von 2.500 Euro. Dies teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Mann hatte zuerst einen Schadensersatz von 10.000 Euro gefordert. Später hat er diesen aber um die Hälfte reduziert. Nach den Angaben seines Anwalts hätte der Beamte nicht schießen dürfen, da der Angeklagte das Messer nach dem Ausruf durch den Polizisten habe fallen lassen. Das Land argumentierte allerdings damit, dass der Polizeibeamte sich in einer Notwehrsituation befunden habe.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/lg-moenchengladbach-raub-polizei-schuss-hoden-schmerzensgeld/

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