Rechtsnews 30.11.2022 Alex Clodo

Besteht Schadensersatz wegen ausgefallenem Internet?

Für viele ist ein Internetausfall eine Katastrophe. Ein Leben ohne Internet ist für eine Vielzahl von Menschen kaum noch vorstellbar. Eigentlich nachvollziehbar, denn die Vorteile des World Wide Webs sind mannigfaltig. Nicht nur zu Unterhaltungszwecken, auch als Rechercheportal und zum sozialen Austausch wird es von Millionen Menschen täglich genutzt. Gerade durch das – durch die Corona-Krise – eingeführte HomeOffice, wird das Internet zum Lebensmittelpunkt für viele Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber. Umso hilfloser scheinen sich die User allerdings zu fühlen, wenn sie plötzlich keinen Anschluss mehr zum Internet haben. Was mache ich nun mit meiner Zeit? Wie soll ich weiter arbeiten?

Diese Frage müssen sich einige Arbeitnehmer:innen stellen, wenn dieser Fall eintritt. So erging es auch im zugrundeliegendem Fall dem Kläger, der wegen eines mehrwöchigen Ausfalls seines Internetanschlusses von einem Telekommunikationsunternehmen Schadensersatz forderte. Doch steht ihm dieser überhaupt zu? Darüber musste der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Besteht Ersatzanspruch aufgewendeter Mehrkosten wegen Internetausfalls?

Der Kläger hatte in der Zeit zwischen dem 15. Dezember 2008 und dem 16. Februar 2009 über seinen DSL-Anschluss keinen Zugriff mehr auf das Internet. Dies war auf einen Fehler des Telekommunikationsunternehmens während einer Tarifumstellung zurückzuführen. Telefongespräche und Telefaxe liefen ebenfalls über diesen Anschluss. Der Kläger musste deshalb seinen Anbieter wechseln und sich ein Mobiltelefon anschaffen, wodurch ihm Mehrkosten entstanden. Hierfür und dafür, dass ihm in diesem Zeitraum die Möglichkeit genommen wurde, das Internet, das Telefax und das Festnetztelefon zu nutzen, forderte er Schadensersatz in Höhe von täglich 50 €.

Die Vorinstanzen sprachen dem Kläger insgesamt 457,50 € zu, worin die Aufwendungen für das Mobilfunkgerät sowie die höheren Kosten durch den Anbieterwechsel enthalten sind. Damit war der Kläger allerdings nicht einverstanden und beharrte weiterhin auf seinen Schadensersatzanspruch.

Begründen Telefax- und Festnetzausfall einen Schadensersatz?

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Kläger keinen Schadensersatzanspruch besitzt, welches den Ausfall des Telefaxes betrifft. Als Begründung führte er an, dass durch das Telefax Texte lediglich schneller und einfacher als auf dem Postweg verschickt werden können, allerdings stelle ein Ausfall des Telefaxes keine signifikante Beeinträchtigung im privaten Bereich dar. Auch was den Ausfall des Festnetztelefons betrifft, lehnte der Bundesgerichtshof den Schadensersatzanspruch ab. Für die Lebensgestaltung sei es zwar unabdingbar, ständig verfügbar zu sein, allerdings entfalle ein Schadensersatzanspruch, wenn ein gleichwertiger Ersatz, wie in diesem Fall durch ein Mobiltelefon, verfügbar ist und die Mehrkosten hierfür beglichen werden. So war es auch im zugrundeliegenden Fall.

Besteht ein Schadensersatzanspruch beim Internetausfall?

Allerdings sprach der Bundesgerichtshof dem Kläger Schadensersatz zu in Bezug auf den Ausfall des Internets zu. Die Internetnutzung sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung, denn das Internet stellt Informationen bereit, die sowohl alltägliche Fragen beantworten, als auch hochwissenschaftliche Themen umfassen. Zudem ersetzt das World Wide Web zunehmend andere Medien, wie Bücher, Zeitungen oder auch das Fernsehen. Weiterhin ermöglicht das Internet sogar den Austausch zwischen Usern, sei es in Form von E-Mails oder sozialen Netzwerken. Das Internet prägt gewissermaßen die Lebensgestaltung vieler Menschen, auf die sich sein Ausfall signifikant bemerkbar machen würde. Daher handele es sich um einen sogenannten immateriellen Schaden, der gemäß § 253 BGB innerhalb des entsprechenden Vertragsverhältnisses zu ersetzen sei.

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Quelle:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2012; AZ: III ZR 98/12

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63259&pos=0&anz=1

https://www.zeit.de/digital/internet/2013-01/internet-ausfall-schadenersatz-provider?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com

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