Rechtsnews 29.10.2023 Alex Clodo

Besteht Schadensersatz wegen ausgefallenem Internet?

Das Internet ist aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Ob beruflich oder privat, wir nutzen es täglich für verschiedene Zwecke: Kommunikation, Information, Unterhaltung, Einkauf und vieles mehr. Doch was passiert, wenn der Internetanschluss plötzlich ausfällt und wir offline sind? Haben wir dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber unserem Anbieter? Und wenn ja, wie hoch ist dieser und wie können wir ihn geltend machen? In diesem Artikel wollen wir diese Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick über die rechtliche Lage geben.

Was ist ein Internetausfall?

Ein Internetausfall liegt vor, wenn der Internetanschluss ganz oder teilweise nicht funktioniert oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Die Ursachen dafür können vielfältig sein: technische Störungen, Wartungsarbeiten, Umstellung des Tarifs oder des Anbieters, höhere Gewalt oder menschliches Verschulden. Ein Internetausfall kann sowohl den Festnetz- als auch den Mobilfunkanschluss betreffen.

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Welche Folgen hat ein Internetausfall?

Ein Internetausfall kann verschiedene Folgen haben, je nachdem, wie lange er andauert und wie stark er die Nutzung beeinträchtigt. Mögliche Folgen sind:

  • Verlust von Daten oder Informationen
  • Verzögerung oder Ausfall von Online-Diensten oder -Geschäften
  • Verletzung von Fristen oder Verträgen
  • Beeinträchtigung der Kommunikation oder des sozialen Austauschs
  • Einschränkung der Freizeitgestaltung oder des Lernens
  • Zusätzliche Kosten für Ersatzlösungen oder Schadensbehebung

Wann habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Internetausfalls kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben:

Der Anspruch auf Schadensersatz setzt voraus, dass der Anbieter für den Internetausfall verantwortlich ist, also eine Pflichtverletzung begangen hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er den Anschluss nicht ordnungsgemäß bereitstellt oder instandhält, den Tarif falsch umstellt oder den Anschluss unberechtigt sperrt.

Der Anspruch auf Schadensersatz setzt außerdem voraus, dass der Kunde durch den Internetausfall einen Schaden erlitten hat, also einen Vermögensnachteil oder eine immaterielle Beeinträchtigung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er Umsatzeinbußen, Mehrkosten oder Nutzungsausfall erleidet.

Der Anspruch auf Schadensersatz setzt schließlich voraus, dass zwischen dem Internetausfall und dem Schaden ein Kausalzusammenhang besteht, also dass der Schaden durch den Internetausfall verursacht wurde. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Kunde ohne den Internetausfall den Schaden nicht erlitten hätte oder wenn der Schaden vorhersehbar war.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei Internetausfall?

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden, den der Kunde nachweisen muss. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie z.B. die Dauer und die Häufigkeit des Internetausfalls, die Art und der Umfang der Nutzung, die Verfügbarkeit von Alternativen oder die Verschuldensfrage.

Grundsätzlich kann der Kunde folgende Arten von Schadensersatz verlangen:

  • Ersatz des positiven Schadens: Dieser umfasst die Kosten, die dem Kunden entstanden sind, um den Schaden zu beheben oder zu mindern, z.B. für einen Ersatzanschluss, eine Reparatur oder eine Rechtsberatung.
  • Ersatz des negativen Schadens: Dieser umfasst den entgangenen Gewinn, den der Kunde erzielt hätte, wenn der Internetausfall nicht eingetreten wäre, z.B. durch Online-Verkäufe, Werbeeinnahmen oder Provisionen.
  • Ersatz des Nutzungsausfalls: Dieser umfasst den Wertverlust, den der Kunde erlitten hat, weil er den Internetanschluss nicht nutzen konnte, z.B. für Online-Dienste, Unterhaltung oder Lernen.
  • Ersatz des immateriellen Schadens: Dieser umfasst die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts oder des Lebensgefühls, die der Kunde durch den Internetausfall erfahren hat, z.B. durch Isolation, Frustration oder Stress.

Die Höhe des Schadensersatzes kann pauschal oder konkret berechnet werden. Eine pauschale Berechnung orientiert sich an dem vertraglich vereinbarten Preis für den Internetanschluss und setzt diesen in Relation zu der Dauer des Internetausfalls. Eine konkrete Berechnung beruht auf dem tatsächlichen Schaden, den der Kunde belegen muss.

Beispiel: Der Kunde zahlt monatlich 40 Euro für seinen Internetanschluss. Der Anschluss fällt für 10 Tage aus. Der Kunde kann pauschal einen Schadensersatz von 13,33 Euro verlangen (40 Euro / 30 Tage x 10 Tage). Wenn der Kunde aber nachweisen kann, dass er durch den Internetausfall einen höheren Schaden erlitten hat, z.B. weil er als Freiberufler auf das Internet angewiesen ist und dadurch Umsatzeinbußen hatte, kann er einen höheren Schadensersatz verlangen.

Wie kann ich den Schadensersatz geltend machen?

Um den Schadensersatz geltend zu machen, muss der Kunde zunächst seinen Anbieter über den Internetausfall informieren und ihn auffordern, den Anschluss schnellstmöglich wiederherzustellen. Dabei sollte er eine angemessene Frist setzen und eine Minderung seiner monatlichen Rechnung ankündigen.

Wenn der Anbieter den Anschluss nicht innerhalb der Frist repariert oder sich weigert, den Schadensersatz zu zahlen, kann der Kunde weitere rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören:

  • Die außergerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzes durch einen Anwalt oder einen Verbraucherschutzverband
  • Die gerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzes durch eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht
  • Die außerordentliche Kündigung des Telekommunikationsvertrags wegen Nichterfüllung

Um seine Ansprüche zu untermauern, sollte der Kunde alle relevanten Unterlagen und Beweise sammeln und aufbewahren, wie z.B.:

  • Die Vertragsunterlagen mit dem Anbieter
  • Die Rechnungen und Zahlungsbelege für den Internetanschluss
  • Die Korrespondenz mit dem Anbieter über den Internetausfall
  • Die Belege für die entstandenen Kosten oder Einnahmeausfälle
  • Die Zeugenaussagen von anderen Betroffenen oder Experten

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Quelle:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2012; AZ: III ZR 98/12

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63259&pos=0&anz=1

https://www.zeit.de/digital/internet/2013-01/internet-ausfall-schadenersatz-provider?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com

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